LAG Düsseldorf: Fußballer erhalten Bonuszahlung nur mit Spieleinsatz

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Im Profifußball entscheidet oft ein einziger Punkt über Aufstieg, Relegation oder den Klassenerhalt. Entsprechend großzügig fallen in vielen Verträgen die Bonusregelungen aus. Für jeden gewonnenen oder erkämpften Punkt fließt zusätzliches Geld. Doch was passiert, wenn ein Spieler zwar Teil des Kaders ist, die Mannschaft ihre Punkte aber überwiegend ohne ihn sammelt?

Mit genau dieser Frage musste sich jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf beschäftigen. Ein langjähriger Zweitliga-Profi stritt mit seinem früheren Verein über eine Nachzahlung von 21.900 Euro brutto. Seine Argumentation: Im Arbeitsvertrag sei für einen Tabellenplatz unter den ersten sechs eine zusätzliche Prämie von 1.000 Euro je Saisonpunkt vereinbart worden. Von einem persönlichen Einsatz sei an dieser Stelle gerade nicht ausdrücklich die Rede. Deshalb müsse ihm die Zahlung für sämtliche 53 Punkte der Saison zustehen, unabhängig davon, ob er selbst gespielt habe.

Urteil des LAG Düsseldorf: Überschrift schlägt Wortlaut

Der Verein sah das naturgemäß anders. Die Nachzahlung sei lediglich eine Ergänzung der bereits vereinbarten Punkteinsatzprämie und deshalb ebenso an einen tatsächlichen Spieleinsatz geknüpft. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf folgte jetzt dieser Sichtweise. Zwar könne der isolierte Wortlaut der umstrittenen Klausel zunächst durchaus zugunsten des Spielers verstanden werden.

Entscheidend seien jedoch die Systematik des gesamten Vertrags, dessen Zweck und vor allem die Entstehungsgeschichte der Vereinbarung. Bereits die Überschrift „Punkteinsatzprämie“ zeige deutlich, dass sämtliche Bonuszahlungen nur bei einem tatsächlichen Einsatz geschuldet seien. Auch die Vertragsverhandlungen hätten ergeben, dass lediglich über die Höhe der Einsatzprämie gestritten worden war, nicht über eine völlig einsatzunabhängige Erfolgsprämie.

Keine Extrapunkte auf der Bank

Die Richter machten damit deutlich, dass Arbeitsverträge nicht Satz für Satz isoliert gelesen werden dürfen. Selbst wenn einzelne Formulierungen Spielraum lassen, kommt es auf den Gesamtzusammenhang an. Wer Bonusregelungen vereinbart, muss daher immer prüfen, welchem Zweck sie dienen und was die Vertragsparteien tatsächlich regeln wollten. Für den Profi blieb es deshalb bei den bereits ausgezahlten rund 31.100 Euro. Die zusätzlichen 21.900 Euro erhält er nicht. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Ein Lehrstück über Bonusklauseln

Der Fall zeigt, dass leistungsabhängige Vergütung nicht automatisch am Erfolg des gesamten Unternehmens hängt. Entscheidend ist vielmehr, welche individuelle Leistung die Vertragsparteien vergüten wollten. Im Profifußball mag am Ende zwar die Mannschaft gewinnen. Bezahlt wird die Einsatzprämie aber eben nur demjenigen, der auch tatsächlich auf dem Rasen stand. Und so dürfte der Kläger künftig wohl besonders aufmerksam auf jede Einwechslung schauen. Denn manchmal können 45 Minuten Spielzeit deutlich mehr wert sein als ein Platz auf der Ersatzbank.

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Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft. Foto: FBM

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft.