Wir haben für Teil 15 unserer Kolumne “So ist’s Arbeitsrecht” mit Kathrin Reitner, Partnerin und Leitung Arbeitsrecht bei der Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft, gesprochen.
Personalwirtschaft: Wer hat Anspruch auf eine Brückenteilzeit, also auf eine zeitlich befristete Reduzierung der Arbeitszeit ohne Angabe von Gründen?
Kathrin Reitner: Bei dem Anspruch auf befristete Teilzeit wird in persönlicher Hinsicht vorausgesetzt, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht. Das ist eigentlich die einzige Voraussetzung bezogen auf die Frage, wer Anspruch darauf hat. Es gibt aber einige Bestimmungen für einen durchsetzbaren Anspruch auf Brückenteilzeit.
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