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Fußballspieler: Corona verhindert automatische Vertragsverlängerung

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Als vor gut drei Jahren die Corona-Pandemie Deutschland erreichte, wurden nicht nur Büroarbeiterinnen und -arbeiter ins Homeoffice und viele Menschen in Kurzarbeit geschickt. Auch Profisportlerinnen und -sportler mussten sich wochenlang alleine fit halten, Spiele und Turniere fanden nicht statt. Und während Fußball-Bundesliga und -Europapokale im Spätsommer wieder den Betrieb aufnahmen, wurde in den ebenfalls in der Praxis als Profiligen betriebenen Regionalligen die Saison abgebrochen.

Das wiederum wurde einem Spieler in der Regionalliga Südwest zum Verhängnis. Denn sein Vertrag hätte sich automatisch verlängert, wenn er 15 oder mehr Spiele in der Saison 2019/2020 bestritten hätte. Bis Mitte Februar – also rund drei Monate vor dem geplanten Ende der Saison – war er auf zwölf Einsätze gekommen. Er durfte also davon ausgehen, auch im Folgejahr für den Verein zu spielen. Der Pandemie geschuldet wurde daraus allerdings nichts mehr, der Vertrag endete im Sommer 2020 und wurde nicht automatisch verlängert – und die beiden Seiten sahen sich vor Gericht wieder.

Mindesteinsatzquote hätte angepasst werden können

„Hätten die Parteien das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit vorhergesehen, hätten sie eine an die tatsächliche Zahl von Spieltagen angepasste – also verringerte – Mindesteinsatzzahl oder auch nur eine Mindesteinsatzquote vereinbart“, gibt das Bundesarbeitsgericht, das den Fall nun final behandelt hat, die Argumentation des Spielers wieder. Folgen wollten die Erfurter Richter – wie schon die Vorinstanzen – ihr in ihrem Urteil allerdings nicht. Die Parteien hätten die Vertragsverlängerung an eine – vom Kläger nicht erreichte – absolute Mindesteinsatzzahl gebunden. Diese sei weder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu korrigieren noch habe der Kläger einen Anspruch auf entsprechende Anpassung der Verlängerungsvereinbarung aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB). Der Vertrag endete also rechtmäßig im Sommer 2020.

Info

Matthias Schmidt-Stein koordiniert die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet gemeinsam mit Catrin Behlau die HR-Redaktionen bei F.A.Z. Business Media. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit den Themen Recruiting und Employer Branding.