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Gericht: Bundesbeamten stehen zwei Wochen Vaterschaftsurlaub zu

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Ein Bundesbeamter hat vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub geklagt. Der Mann hatte 2022 nach der Geburt seiner Tochter Sonderurlaub beantragt, den sein Arbeitgeber – die Bundesrepublik – abgelehnt hatte. Grundlage seines Anspruchs ist eine EU-Richtlinie von 2019, die zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub vorschreibt. Deutschland verweist bislang auf bestehende Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld, die jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht genügen. Denn Deutschland ist seiner Verpflichtung, die Richtlinie bis zum 2. August 2022 umzusetzen, nicht nachgekommen. Der Kläger bekommt nun rückwirkend Sonderurlaub gutgeschrieben, Berufung gegen das Urteil ist möglich.

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Das Urteil gilt ausschließlich für Beamte, denn bei Arbeitsverhältnissen in der Privatwirtschaft scheide laut Verwaltungsgericht Köln eine unmittelbare Anwendung von europäischen Richtlinien-Bestimmungen aus. In Berlin hatte das Landgericht zuvor in einem Fall aus der freien Wirtschaft anders entschieden und die Klage eines Vaters abgewiesen. 

Während Deutschland noch zögert, zeigen Länder wie Spanien mit bis zu 19 Wochen Vaterschaftsurlaub deutlich großzügigere Regelungen. Und auch ein paar deutsche Unternehmen haben sie trotz fehlenden gesetzlichen Zwangs bereits eingeführt, zum Beispiel Henkel:


Die Ampelregierung wollte die Familienstartzeit eigentlich auf den Weg bringen. Die Auflösung dieser Regierung kam dem allerdings zuvor. Die neue Bundesregierung aus Union und SPD hat das Vorhaben nicht im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

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Gesine Wagner betreut als Chefin vom Dienst Online die digitalen Kanäle der Personalwirtschaft und ist als Redakteurin hauptverantwortlich für die Themen Arbeitsrecht, Politik und Regulatorik. Sie ist weiterhin Ansprechpartnerin für alles, was mit HR-Start-ups zu tun hat. Zudem verantwortet sie das CHRO Panel.