AU ab Tag 1 und sachgrundlose Befristung bis 48 Monate: Was müssen HR-Profis wissen?

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Der Arbeitsmarkt soll dereguliert werden – das ist ein Kernstück der Koalitionsbeschlüsse, die heute von der Bundesregierung vorgestellt wurden. Dabei fassen Union und SPD viele Bereiche an: Von Attestpflicht ab Tag 1, über sachgrundlose Befristungen und Abfindungsregelungen bis hin zu Sonn- und Feiertagszuschlägen reicht die lange Liste.

[Update von 13:42 Uhr]

Überraschte Reaktionen 

HR- und Arbeitsrechtsfachleute zeigen sich überrascht und reagieren zumindest überwiegend positiv auf die Koalitionsbeschlüsse. Die Kommentare in den sozialen Netzwerken jedenfalls sprechen vom „relevantesten Reformpaket der Legislaturperiode für Arbeitgeber und HR-Verantwortliche“.  

Die Arbeitsrechtlerin Betina Kirsch, Geschäftsführerin AGV-Versicherungen etwa schrieb auf Linkedin: „Wer heute als Arbeitsrechtler (vor allem als Arbeitgebervertreter) das Papier des Koalitionsausschusses gelesen hat, ist sicher vom Stuhl gefallen. Es sind viele praktisch relevante Themen geplant, die man nicht für möglich gehalten hätte.“  
 

RAin Susanna Stöckert (Foto: Vielmeier).
RAin Dr. Susanna Stöckert (Foto: Vielmeier).

Dr. Susanna Stöckert, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Vielmeier in München hat für die Personalwirtschaft Teile der Koalitionsbeschlüsse angesehen und ordnet sie so ein: „Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses markieren keinen Paradigmenwechsel im Arbeitsrecht. Sie liberalisieren den Arbeitsmarkt nicht grundlegend und schaffen den Kündigungsschutz auch nicht ab.“ Gleichwohl seien sie aus Arbeitgeber- und HR-Sicht zu begrüßen. 

Stöckert weiter: „Erstmals seit längerer Zeit geht die Entwicklung überhaupt in Richtung Flexibilität. Fast schon überraschend, wenn man an den vor ein paar Wochen ‚geleakten‘ Entwurf zum Arbeitszeitgesetz denkt. Das entspricht Forderungen, die Arbeitgeberverbände seit Jahren erheben. Entscheidend wird nun allerdings sein, dass den politischen Ankündigungen zügig gut gemachte Gesetzentwürfe folgen.“ 

Doch um welche Punkte geht es dabei? 

Sachgrundlose Befristung 

Die Reform sieht vor, dass für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung möglich sein soll. „Diesbezüglich wird auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich sein“, heißt es in dem Papier der Koalition. Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas will durch diese Maßnahme vor allem Unternehmen stärken, „die in neue Innovationen auch investieren“ und „dafür das Personal benötigen“. 

Nach Einschätzung von Anwältin Stöckert dürfte diese Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen „in der Praxis den größten Effekt der beratenen Maßnahmen haben. Gerade Unternehmen in Transformationsphasen, wachsende Organisationen oder projektgetriebene Geschäftsmodelle erhalten mehr Spielraum beim Personalaufbau.“  

Besonders positiv sieht Stöckert die Möglichkeit einer erneuten sachgrundlosen Einstellung bei demselben Arbeitgeber: „Die bisherige Rechtslage führte häufig zu kaum nachvollziehbaren Ergebnissen und unnötigen Risiken. Zumal eine solche Regelung nachweislich den Einstieg in Arbeit erleichtern und neue Beschäftigungsperspektiven, insbesondere auch für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose, bieten kann.“ Stöckert warnt allerdings auch: „Mehr Flexibilität bedeutet nicht weniger Sorgfalt. HR wird die neuen Spielräume nur wirksam nutzen können, wenn Fristen, Vertragsgestaltung und die gesetzlichen Voraussetzungen sorgfältig umgesetzt werden.“ 

Lob für die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung kommt auch von Holger Schäfer, Arbeitsmarktökonom beim Institut der deutschen Wirtschaft, dazu auf Linkedin. Er nennt die geplante Deregulierung einen „wichtigen Schritt für mehr Flexibilität“.  Für die Betriebe werde es einfacher, einen Arbeitsvertrag befristet abzuschließen. „Die Sachgrundbefristung bringt ein Risiko mit sich, weil unsicher ist, ob der Sachgrund im Zweifel von einem Gericht anerkannt wird“, kommentiert Schäfer. „Die Alternative der sachgrundlosen Befristung war vor allem durch das Gebot der Neueinstellung stark eingeschränkt. Dass diese Einschränkungen nun gelockert werden, versetzt Betriebe stärker in die Lage, auch bei Unsicherheit über ihren künftigen Arbeitskräftebedarf Einstellungen vorzunehmen.“ 

Auch Till Heimann, Partner bei Kliemt, nannte eine Neuregelung der Befristung in dem Netzwerk einen „echten Hebel“ für Einstellungsentscheidungen in unsicheren Zeiten. Die spannenden Fragen kämen allerdings im Gesetzgebungsverfahren: „Verhältnis zur Sachgrundbefristung, Anschlussverbot, Übergangsfristen.“ 

Kritik kam unterdessen von Seiten der Gewerkschaften: „Die Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen verlagert das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten. Das ist nicht akzeptabel“, sagte der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. Seiner Meinung nach gehen die Vorschläge „an maßgeblichen Stellen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte, das Vorhaben sei „ein unnötiger Einschnitt, den wir nicht unkommentiert hinnehmen“.

Abfindungsoption für Hochverdiener 

Eine weitere geplante Neuerung zum Kündigungsschutz sieht vor, dass Arbeitsverhältnisse von Hochverdienern ab 2027 leichter „mit Abfindungsoption“ aufgelöst werden können. Das soll für Einkommen gelten, die mindestens 1,75-mal größer sind als die das Gehalt bei der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Das entspräche einem Bruttoeinkommen von knapp 180.000 Euro im Jahr. 

Nach Einschätzung von Arbeitsrechtlerin Stöckert ist die praktische Reichweite dieser Reform eher begrenzt. „Die vorgesehene Einkommensschwelle von 1,75-mal der Beitragsbemessungsgrenze liegt auf einem Niveau, das nur einen kleinen Kreis besonders gut vergüteter Beschäftigter betrifft – etwa Top-Management, Spezialisten oder einzelne Vertriebs- und Tech-Funktionen.“ Für den weit überwiegenden Teil der Belegschaften werde sich daher nichts ändern. Das Schlagwort „Lockerung des Kündigungsschutzes“ gehe „in dieser Allgemeinheit“ daher zu weit.  

Stöckert erläutert weiter: „In diesen Bereichen spielen ohnehin bereits individuelle Vertragsgestaltungen, etwa längere Kündigungsfristen, Freistellungsregelungen oder besondere Vergütungsmodelle, eine erhebliche Rolle. Künftig dürfte bei Vertragsverhandlungen verstärkt darüber gesprochen werden, welche Trennungsmechanismen vereinbart werden und welche wirtschaftlichen Folgen eine Beendigung haben kann.“  

Ob die Reform tatsächlich einen Mehrwert schaffe, hänge maßgeblich von ihrer Ausgestaltung ab: „Welche Vergütungsbestandteile werden berücksichtigt? Wie wird die Abfindung bemessen? Welche gerichtliche Kontrolle bleibt bestehen? Hier steckt der eigentliche Regelungsgehalt.“ 

Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelung meldete auf André Kasten, auf Rechtsberatung für Führungskräfte und Executives spezialisierter Rechtsanwalt, an: Mehr Gehalt rechtfertige nicht weniger Kündigungsschutz, „eine pauschale Hochverdienerregelung wirft erhebliche Fragen im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG auf. Das Bundesverfassungsgericht hat bei Abgrenzungskriterien im KSchG einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verlangt. Ein Gehalt allein ist dafür kein tragfähiges Differenzierungskriterium“. 

Steuerliche Begünstigung von Abfindungen 

Eine weitere geplante Reform betrifft die steuerliche Begünstigung von Abfindungen. In dem Koalitionspapier heißt es, „um einen zügigen Wechsel von einem Job in den nächsten Job attraktiver zu machen, werden Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Der steuerliche Vorteil ist dabei umso größer, je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird.“ 

Für Arbeitsrechtlerin Stöckert ist dies „eine Überraschung“. Sie sagt: „Dieser Ansatz ist neu und verdient Aufmerksamkeit. In den vergangenen Jahren war zu beobachten, dass Kündigungsschutzverfahren häufig länger dauerten, was man auch an den Terminierungen so mancher Arbeitsgerichte merkte, und Vergleiche schwieriger wurden.“  

Ursache sei nicht zuletzt, dass viele Beschäftigte sich angesichts eines unsicheren Arbeitsmarkts stärker absichern wollten. Ein steuerlicher Anreiz für einen schnellen Wechsel in eine neue Beschäftigung könne beiden Seiten nutzen, sagt Stöckert. „Arbeitnehmer profitieren finanziell bei einem raschen Wiedereinstieg, Arbeitgeber gewinnen schneller Planungssicherheit und können Trennungsverfahren effizienter abschließen. Gelingt dies, könnte die Maßnahme dazu beitragen, längere Auseinandersetzungen zu vermeiden und die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt insgesamt etwas zu erhöhen.“  

[Ursprungsmeldung von 10:19 Uhr]

Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in Berlin schärfere Regeln für die Krankschreibung angekündigt. „Wir befinden uns mit den nach Corona exorbitant gewachsenen Krankenständen in den Unternehmen nicht ab. Wir schaffen die telefonische Krankschreibung ab und führen die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag ein“, sagte er nach Angaben der Zeit. Das sei eine harte Entscheidung, „aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten“.

Auf Nachfrage bestätigte der Kanzler auf einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Koalitionausschusses vom Mittwochabend, dass arbeitsvertragliche, tarifvertragliche und Regeln in Betriebsvereinbarungen abweichen könnten. Die „gesetzliche Regelung“ werde künftig aber die Vorlage eines AU „ab dem ersten Tag“ verlangen.

Konkret heißt es in dem Papier mit dem Namen „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ unter Punkt 11: „Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine ‚Termingarantie Fachärzte‘ ein.“

Scharfe Kritik an dem Vorhaben kommt unter anderem vom Hausärzteverbande. Dessen Vorsitzender Markus Blumenthal-Beier sagte nach Angaben des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Auf unsere Praxen kommt damit eine riesige Bürokratiewelle zu, die kaum zu bewältigen sein wird.“ Die Koalition nehme mit den aus seiner Sicht „vollkommen faktenfreien Beschlüssen“ unter anderem „die komplette Überlastung unserer Praxen billigend in Kauf“.

Auch Verdi-Chef Werneke hält das Vorhaben für falsch: „Wenn sich Beschäftigte künftig vom ersten Tag an beispielsweise mit einem grippalen Infekt zum Arzt schleppen sollen, ist das Ausdruck einer grundsätzlichen Misstrauenskultur.“

Arbeitsmarktintegration

Bundesarbeitsministerin Bas hat zudem Unterstützung für junge Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss angekündigt. „Wir wollen für sie Programme entwickeln, dass sie neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen“, sagte Bas laut Zeit. „Wir können es uns nicht erlauben, dass wir 2,8 Millionen Jugendliche haben, die ohne Qualifizierung und Ausbildung sind und keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden.“

Reservisten 

Schon am Mittwoch wurde der von Verteidigungsminister Pistorius vorgelegte Entwurf für das Reserveverstärkungsgesetz vom Kabinett gebilligt. Es sieht vor, dass für die Aufstockung der Anzahl von Reservisten und Reservistinnen für die Bundeswehr die sogenannte doppelte Freiwilligkeit abgeschafft wird. Bislang konnten sowohl die Reservistinnen und Reservisten als auch ihre Arbeitgeber ablehnen, wenn die Einladung zur Übung von der Bundeswehr kam. Künftig sollen laut Gesetzentwurf Übungen verpflichtend sein. Das heißt: Die Unternehmen müssen Einsätze ihrer Beschäftigten in der Regel akzeptieren. 

Sonn- und Feiertagszuschläge

Laut Punkt 4 des Ergebnispapiers werden die Obergrenzen für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag „nach § 3b EStG bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro zum 01.01.2027 erhöht“. Zudem werde „der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrages vollständig beitragsfrei gestellt“.

Christina Petrick-Löhr betreut das Magazinressort Talent & Learning sowie die Berichterstattung zur Aus- und Weiterbildung. Zudem ist sie verantwortlich für die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft sowie den Deutschen Personalwirtschaftspreis.

Frank Strankmann ist langjähriger Redakteur für die Personalwirtschaft. Seine Schwerpunkte sind die Themen Arbeitsrecht, Mitbestimmung sowie Regulatorik. Er betreut zudem verantwortlich weitere Projekte von Medienmarken der F.A.Z. Business Media GmbH.