Wir haben für Teil 14 unserer Kolumne “So ist’s Arbeitsrecht” mit Kathrin Vossen, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei der Kanzlei Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte, gesprochen.
Personalwirtschaft: Wann müssen Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anbieten?
Kathrin Vossen: Ein bEM soll dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die Möglichkeiten geben, das gestörte Arbeitsverhältnis wieder in normales Fahrwasser zu bringen. Gestört ist es, da der Arbeitgeber auch bei einer Arbeitsunfähigkeit (AU) des Arbeitnehmers Lohn bezahlt, der wiederum aber keine Gegenleistung, also Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein bEM anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Zwölf-Monate-Zeitraums mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig ist.
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