Arbeitszeit-Studie: Ohne Zeiterfassung verfallen die meisten Überstunden

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Fast sechs Stunden Mehrarbeit pro Woche verlieren Beschäftigte im Schnitt, wenn sie Überstunden leisten und ihre Arbeitszeit nirgends erfasst wird. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Bericht „Arbeitszeiten in Deutschland“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hervor. Er bündelt die Ergebnisse von sechs Arbeitszeitbefragungen zwischen 2015 und 2025. 

Demnach verfallen ohne Erfassung 62 Prozent aller Überstunden. Nur ein Viertel der betroffenen Mitarbeitenden bauen diese als Freizeit ab. Bei Beschäftigten, deren Betrieb die Arbeitszeit erfasst und auf einem Arbeitszeitkonto verbucht, ist es umgekehrt: Sie gleichen 62 Prozent ihrer Überstunden durch Freizeit aus, lediglich 11 Prozent verfallen, im Schnitt 0,7 Stunden pro Woche. 

Wer viel arbeitet, macht viele Überstunden 

Einen Negativrekord in Sachen Überstunden gibt es auch: Mitarbeitende, die mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, kommen auf 13,9 Überstunden (2015: 13,8). Von diesen Überstunden gleichen die Betroffenen nur 39 Prozent durch Freizeit aus, 31 Prozent verfallen.  

2025 hat die BAuA erstmals nach Arbeitstagen von mehr als zehn Stunden gefragt. 31 Prozent der Beschäftigten haben mindestens einmal im Monat einen solchen Tag, im Median 3. Wer mindestens einmal im Monat länger als zehn Stunden arbeitet, berichtet fünfmal so häufig von verkürzten Ruhezeiten unter 11 Stunden (40 gegenüber 8 Prozent). Pausen fallen mehr als doppelt so oft aus (49 gegenüber 20 Prozent). Termin- und Leistungsdruck erleben 56 Prozent, ohne lange Tage sind es 35 Prozent. 

Die Erfassungspflicht gilt längst 

Was das Thema Arbeitszeiterfassung angeht, haben die Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren deutlich nachgerüstet: Inzwischen dokumentieren rund 85 Prozent aller Beschäftigten ihre Arbeitszeit (Stand 2025). Am stärksten ist die Zunahme in kleinen Betrieben mit bis zu 49 Mitarbeitenden, wo der Anteil seit 2015 von 50 auf 68 Prozent stieg.  

Der Anstieg dürfte nicht zuletzt eine Reaktion auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sein, die seit 2022 gilt, wobei ein verbindliches Gesetz weiter auf sich warten lässt: Einen Referentenentwurf gibt es seit Juni 2026, allerdings ist nach wie vor unklar, ob die finalen Regelungen wie geplant Anfang 2027 in Kraft treten, da der Entwurf in der Koalition umstritten ist.

Was HR und Unternehmen tun können 

Damit Überstunden nicht ersatzlos verfallen, rät die BAuA Betrieben, bei langen Arbeitszeiten zumindest zeitnahe Ausgleichsmöglichkeiten zu schaffen. Eine verlässliche Arbeitszeiterfassung sowie transparent und beschäftigtenorientiert geregelte Arbeitszeitkonten machen lange Arbeitszeiten sichtbar und erleichtern den Ausgleich.  

Als Rahmen dafür sieht die Bundesanstalt die Gefährdungsbeurteilung. Dort sollen Betriebe Gefährdungen durch die Arbeitszeit systematisch ermitteln und beurteilen, Maßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit überprüfen. Hinweise auf Belastungsschwerpunkte können laut BAuA auch betriebliche Kennzahlen liefern, etwa Personalbedarfsplanung, Produktivität, Krankenstand oder Fluktuation. 

Für Nacht- und Schichtarbeit verweist die BAuA auf ihre Gestaltungshinweise und die Checkliste Arbeitszeit. Mit ihr könnten Betriebe ihre Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen. Mit dem Erholungsrechner lasse sich zudem abschätzen, wie viel Erholung verschiedene Arbeitszeitmodelle erfordern. 

Beim Arbeiten von zu Hause empfiehlt die BAuA verbindliche betriebliche Vereinbarungen. Sie können Beschäftigte vor Entgrenzung schützen. Flexible Modelle, die sich an den Beschäftigten orientieren, können nach Einschätzung der BAuA zudem die Arbeitgeberattraktivität unterstützen. Weil unerfüllte Wünsche zu Arbeitszeit und Arbeitsort mit einer häufigeren Wechselabsicht einhergehen, sollten Betriebe Spielräume schaffen, wo Abläufe und Arbeitsschutz es zulassen, rät die BAuA. Für Beschäftigte hat die Bundesanstalt dazu ein spezielles Training entwickelt. Es vermittelt Strategien zu Selbstorganisation, Abgrenzung und Erholung.

Was die Langzeitbefragung sonst zeigt 

  • Die durchschnittliche Arbeitszeit hat sich in zehn Jahren kaum verändert. Abhängig Beschäftigte arbeiten 38,3 Stunden pro Woche, 2015 waren es 38,8.  
  • Männer arbeiten weniger, Frauen mehr. Die Arbeitszeit der Männer sank von 42,8 auf 40,9 Stunden, die der Frauen stieg von 34,2 auf 35,3 Stunden. 
  • Teilzeit wird länger. Teilzeitkräfte arbeiten vertraglich 25,2 Stunden, gut zwei Stunden mehr als 2015.  
  • Der Wunsch nach weniger Arbeit wächst. 63 Prozent der Beschäftigten möchten kürzer arbeiten, auch wenn ihr Verdienst entsprechend sinken würde. 2015 waren es 47 Prozent. Wer weniger arbeiten möchte, hat zu 29 Prozent in den vergangenen zwölf Monaten ernsthaft über einen Arbeitgeberwechsel nachgedacht. Bei Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit beibehalten wollen, sind es 18 Prozent. 
  • Homeoffice bleibt. 52 Prozent arbeiten zumindest zeitweise von zu Hause. 74 Prozent von ihnen haben Präsenztage im Betrieb, im Schnitt drei pro Woche.  
  • Atypische Zeiten sind weit verbreitet. 44 Prozent arbeiten zumindest teilweise außerhalb der klassischen Normalarbeitszeit. 21 Prozent arbeiten regelmäßig außerhalb des Zeitfensters von 7 bis 19 Uhr, ohne in einem formalen Schichtsystem zu stehen.  

Info

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft. Foto: FBM

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft.