KI-Tools im Bewerbungsgespräch: Finger weg von fremden Federn!

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Schonmal von Even G2 oder Ray Ban Meta gehört? Das sind Brillen mit eingebauten Kleincomputern, die Informationen in das Sichtfeld des sie tragenden Menschen einblenden. Solche Smart-Glasses können von Jobsuchenden in Vorstellungsgesprächen getragen werden und ihnen dabei digital zur Hand gehen. Bei Online-Interviews nutzen Kandidatinnen und Kandidaten offenbar zunehmend auch KI-Tools oder Teleprompter, wie wir in einem Beitrag berichtet haben. Auf LinkedIn hat dieser Artikel zu zahlreichen Resonanzen geführt. Im Zentrum der Diskussion steht dabei vor allem die Frage, ob es clever und innovativ ist, sich solcher Mittel zu bedienen, oder unfair, verwerflich oder gar justiziable?

KI-Einsatz als Kavaliersdelikt?

Versierte Personalfachleute wissen: Wer Fachfragen aus dem sprichwörtlichen FF beantwortet, zudem Domainwissen zum Stellenanbieter mitbringt und dabei auch noch souverän auftritt, hat entweder seine Hausaufgaben gemacht und beherrscht sein oder ihr Metier – oder kann gut blenden.

Ein Geschmäckle bekommen Gespräche allerdings dann, wenn HR den Eindruck gewinnen muss, dass das Gegenüber am Bildschirm nicht für sich allein agiert, sondern verdeckten technischen und/oder menschlichen Support im Hintergrund nutzt. Doch ist das tatsächlich so problematisch?

Manche Stimmen in der Diskussion vertreten hier die Auffassung , das sei letztlich eine Lappalie und ein Kavaliersdelikt. Schließlich setzten, so diese Sichtweise, Unternehmen seit längerem vielerorts ebenfalls KI-Tools zur Sichtung, Vorauswahl und Strukturierung von Bewerbungen ein. Dass Bewerbende nun auch zu elektronischen Hilfsmitteln griffen, ist daher laut Susan Reppe „letztlich nur die andere Seite derselben Entwicklung“.

Unternehmen selbst schuld?

Auch Goethes Zauberlehrling wird in diesem Zusammenhang in einigen Beiträgen indirekt bemüht. Da Unternehmen zunehmend KI-Kompetenzen einforderten, sei es kaum verwunderlich und kein Grund für Gram, wenn Bewerbende diese dann auch unter Live-Bedingungen einsetzten. Frei nach dem Motto: „Die Geister, die ich rief, die werd‘ ich nicht mehr los.“ Oder wie der User und Berater Nico Rose auf Linkedin schreibt: „Oh, the irony.“

Für manche spielt für die Bewertung von digitalen Assistenten in Bewerbungsgesprächen anscheinend auch der Zeitpunkt ihrer Nutzung eine Rolle. So ist es aus Sicht von Stefan Epler angemessen und durchaus ein Zeichen von strukturiertem und sorgfältigem Arbeiten, wenn sich jemand mit Large-Language-Model-Systemen „ein Q&A oder Skript für ein Gespräch“ vorbereite. Verdeckte Hilfe sei hingegen ein Tabu.

Wo verläuft die rote Linie?

Nicht nur moralisch bedenklich, sondern auch rechtlich zumindest heikel wird es allerdings, wenn Bewerbende mithilfe digitaler Helfer Kompetenzen vorgeben, über die sie tatsächlich gar nicht verfügen. Das gilt für vermeintliche Sachkunde im Gespräch selbst, vor allem aber für Einträge im eigenen Lebenslauf.

Werden hier Skills ausgewiesen, die nur auf dem (digitalen) Papier existieren, ist der Weg zur arglistigen Täuschung (§ 123 BGB), die einen Arbeitsvertrag unter Umständen anfechtbar machen würde, zumindest nicht weit. Und das hat in aller Regel Folgen: Denn wer so agiert, handelt nicht nur unredlich, sondern läuft Gefahr, sich selbst einen Bärendienst zu erweisen. Aufrichtigkeit ist insofern – nicht nur hier – der ultimative Lackmustest.

Schließlich zeigt sich zumeist spätestens während der Probezeit und im Onboarding, ob jemand sein Metier tatsächlich versteht oder angeblich vertraute Aufgabenbereiche für ihn oder sie in Wahrheit die sprichwörtlichen böhmischen Dörfer sind.

Transparenz und Vertrauenswürdigkeit sind deshalb auch im Bewerbungsgespräch für alle Beteiligten nicht nur ein Gebot von Fair Play und guter Kinderstube, sondern rechtlich und ethisch ein kleiner kategorischer Imperativ. Nicht von ungefähr schrieb schon der Apostel Paulus in seinem zweiten Brief an die Korinther: „Dabei schmücken wir uns keineswegs mit fremden Federn…“

Frank Strankmann ist Redakteur und schreibt off- und online. Seine Schwerpunkte sind die Themen Arbeitsrecht, Mitbestimmung sowie Regulatorik. Er betreut zudem verantwortlich weitere Projekte von Medienmarken der F.A.Z. Business Media GmbH.