Die Ampelkoalition hat sich am Mittwoch auf ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den steigenden Energiepreisen geeinigt. Teil davon ist unter anderem eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die den einkommensteuerpflichtigen Beschäftigten (Steuerklasse 1 bis 5) einmalig gezahlt werden soll. Die Auszahlung betrifft auch den Arbeitgeber, denn der Zuschuss erfolgt über die Lohnabrechnung und wird gemeinsam mit dem Gehalt an den Arbeitnehmer übermittelt. Die Pauschale wird den Angaben zufolge der Einkommensteuer unterliegen und nicht auf andere Leistungen angerechnet.
Soweit die Pläne der Bundesregierung, die damit eigenen Aussage nach einen „schnellen und unbürokratischen Weg“ gefunden hat, um Menschen in Deutschland von den steigenden Energiepreisen zu entlasten. Der bürokratische Aufwand für Arbeitgeber wird dadurch allerdings kurzzeitig größer – wie sehr, ist noch unklar. Denn bisher bleiben zahlreiche Fragen zum genauen Prozess der Auszahlung offen. Zum einen hat die Koalition bisher nicht kommuniziert, ob Unternehmen die 300 Euro vorschießen müssen, oder ob Firmen das Geld im Voraus vom Staat überwiesen bekommen?
Kritiker merken an, dass die Politik hier aufpassen sollte, die Arbeitgeber nicht zu sehr zu strapazieren: „Da die Auszahlung über die Arbeitgeber erfolgen soll, muss die Politik sicherstellen, dass es zu keinen bürokratischen Belastungen und keinen Finanzierungsengpässen bei den Unternehmen kommt“, heißt es etwa in einer Stellungnahme des Instituts der Deutschen Wirtschaft.
Arbeitsrechtliche Fragestellungen
Zum anderen stellt der Beschluss Arbeitsrechtler vor die Frage, wie mit Menschen, die einer sogenannten atypischen Beschäftigung nachgehen, umgegangen werden soll. Muss auch ihnen die Pauschale gezahlt werden? So schreibt Dr. Kilian Friemel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Taylor Wessing, auf Linkedin: „Was ist mit Teilzeit oder bei zwei bestehenden Teilzeitarbeitsverhältnissen? Nicht bezugsberechtigt sind zudem Freelancer, Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafter, selbständige Unternehmer, Rentner und Beamte – sind sie weniger von den hohen Energiepreisen betroffen als Arbeitnehmer?“ Ein Teil der Antwort findet sich im Koalitionsbeschluss. Dort heißt es: „Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommenssteuer-Vorauszahlung.“ Studenten bekommen zudem einen Heizkostenzuschuss gezahlt.
Unklar ist ferner, wann genau die Prämie ausgezahlt werden soll. Ziel sei es laut der Regierung, dies noch 2022 zu tun. Die Bundesregierung selbst und die betroffenen Ministerien haben zum Veröffentlichungsdatum dieses Artikels noch keine konkreten Angaben zur Umsetzung der Pauschale gemacht.
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.