Aktuelle Ausgabe neu

Newsletter

Abonnieren

Frank Strankmann

Frank Strankmann ist Redakteur und schreibt off- und online. Seine Schwerpunkte sind die Themen Arbeitsrecht, Mitbestimmung sowie Regulatorik. Er betreut zudem verantwortlich weitere Projekte von Medienmarken der F.A.Z. Business Media GmbH.

Bundesverfassungsgericht: Vergütung von Häftlingen neu regeln

Die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit sind teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbart. Bis Ende Juni 2025 muss eine Neuregelung gefunden werden.

Krankschreibung für gesamte Kündigungsfrist: Wann gilt sie (nicht)?

Ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gerichtlich angezweifelt werden kann, hängt stark damit zusammen, wann der Arbeitnehmer krankgeschrieben wurde.

KI & HR: „A fool with a tool is still a fool“

Was macht KI mit HR? Und was passiert umgekehrt? Auf der Zukunft Personal Süd in Stuttgart analysieren Fachleute aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen.

Zukunft Personal Süd: Käpsele hüben wie drüben gefragt

In der kommenden Woche kommen in Stuttgart erneut HR-Professionals jeglicher Couleur zur Zukunft Personal Süd zusammen. Ähnlich facettenreich ist auch das Programm.

Arbeitszeiterfassung: Details zum BMAS-Entwurf bekannt geworden

Seit 2019 warten Arbeitgeber darauf, dass der Gesetzgeber Vorgaben der EU zur Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht umsetzt. Bisher gibt es nur einen Referentenentwurf.

Amazon darf Betriebsratsvorsitzenden außerordentlich kündigen

Der Versandhändler Amazon hat vor dem Arbeitsgericht Lüneburg die Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden erwirkt.

Keine stärkere Warnfunktion durch Bundle-Abmahnung

Viel hilft nicht immer viel: Mehrere Abmahnungen, die ein Arbeitgeber wegen verschiedener gleichartiger Pflichtverletzungen parallel ausspricht, haben laut Landesarbeitsgericht Köln keinen besonderen Effekt.

Widersprüchliches Kündigungsschreiben bringt Arbeitgeber in Annahmeverzug

Agiert ein Arbeitnehmer bei einer fristlosen Kündigung widersprüchlich, kann das Unternehmen laut BAG dadurch in Annahmeverzug geraten.

Urteil: Arbeitnehmer muss SMS vom Arbeitgeber in der Freizeit nicht lesen

Arbeitnehmer müssen sich während ihrer Freizeit nicht erkundigen, ob ihr Dienstplan geändert worden ist. Das hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden und damit das Recht auf Nichterreichbarkeit weiter präzisiert.