Wir haben für Teil 23 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht” bei Paula Wernecke, Rechtsanwältin bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, nachgefragt.
Personalwirtschaft: Was ändert sich zum 1. August 2022 bei den Arbeitsverträgen?
Paula Wernecke: Die Arbeitsbedingungenrichtlinie der EU wird in nationales Recht umgesetzt. Insbesondere werden Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) vorgenommen. Am wichtigsten ist hier wohl die Verpflichtung des Arbeitgebers, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich dem Arbeitnehmer mitzuteilen. Dabei gilt eine strenge Schriftform und die elektronische Form ist nicht ausreichend. Die Gesetzesänderung gilt ab 1. August dieses Jahres und entfaltet sowohl für neue als auch für bestehende Arbeitsverträge Wirkung.
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