Beschäftigte könnten künftig an einzelnen Tagen länger arbeiten, solange eine wöchentliche Höchstarbeitszeit insgesamt eingehalten wird. Ein Referentenentwurf gibt nun weitere Klarheit über die Pläne: Das Bundesarbeitsministerium will keine pauschale Abschaffung des Achtstundentags. Sie soll vor allem für Beschäftigte mit Tarifvertrag gelten. In Betrieben ohne Tarifbindung würde es somit bei der bisherigen täglichen Arbeitszeitbegrenzung bleiben.
Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor, welcher der Redaktion vorliegt. Es handele sich dabei um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt wurde, wie es aus dem Ministerium heißt. Der Artikel klärt, welche Änderung der Entwurf konkret zur Arbeitszeit vorsieht, was dahintersteckt und wie die aktuelle Rechtslage aussieht.
Was regelt das Arbeitszeitgesetz heute?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht vor, dass die Arbeitszeit acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten darf. Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Allerdings erlaubt das geltende Recht bereits heute eine erhebliche Flexibilität. So kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten beziehungsweise 24 Wochen ein entsprechender Ausgleich erfolgt.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Ausnahmen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten. Diese werden in der Regel über Tarifverträge oder auf deren Grundlage in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen geregelt.
Was plant die Bundesregierung nun im Referentenentwurf?
Das Bundesarbeitsministerium möchte die Arbeitszeiten flexibler verteilen, beispielsweise durch längere Arbeitstage an einzelnen Tagen mit entsprechenden Ausgleichszeiten an anderer Stelle. Dabei soll die bisherige Höchstgrenze von acht Stunden pro Tag aufgehoben und stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden eingeführt werden. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, soll der Gesundheitsschutz der Beschäftigten dabei aber ausdrücklich gewahrt bleiben.
Darüber hinaus heißt es, dass das Bundesarbeitsministerium den „Spielraum für tarifvertragliche Regelungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Betriebsvereinbarungen“ ausweiten möchte. Damit wird klarer, wer von einer Neuregelung profitieren würde: Die neuen, flexiblen Regeln sollen nicht automatisch für alle Beschäftigten gelten, sondern für Beschäftigte mit Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Das bedeutet: Von der geplanten Flexibilisierung würden erst einmal nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben profitieren. In Deutschland ist das nach Angaben des Statistischen Bundesamts somit etwa jeder zweite Beschäftigte. Für alle anderen bliebe es beim Achtstundentag.
Warum plant die Regierung eine Reform?
Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag angekündigt, das deutsche Arbeitszeitrecht mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie in Einklang zu bringen. Damit soll unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. Die EU-Richtlinie legt fest, dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche 48 Stunden nicht überschreiten darf.
Welche Kritik äußern Arbeitgeber, Gewerkschaften und Koalitionspartner?
Der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stößt vonseiten der Arbeitgeber, Gewerkschaften sowie auch innerhalb der Koalition auf viel Kritik. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger erklärte, der Entwurf erfülle „die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle”. Noch schärfer formulierte es Oliver Zander, Präsident von Gesamtmetall: Der Entwurf sei ein „Rückfall in alte Regulierungsmuster“, das Vorgehen des Ministeriums grenze an Arbeitsverweigerung.
Auch die Union lehnt diese Kopplung ab. „Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal, ob sie tarifgebunden sind oder nicht“, sagte Marc Biadacz (CDU), Sprecher der Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, gegenüber dem „Handelsblatt“.
Interessant dabei auch die Haltung von Bas selbst: Beim Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Mai machte sie deutlich, dass sie das Thema aus eigener Initiative nicht angefasst hätte, es stehe aber nun einmal im Koalitionsvertrag.
Wie geht es nun weiter?
Derzeit liegt lediglich der Referentenentwurf des BMAS vor, der sich in der Ressortabstimmung befindet. Dies gehört zum frühesten Stadium im formellen Gesetzgebungsverfahren. Die Koalition hat angekündigt, das Reformpaket, zu dem neben einer Arbeitszeitreform auch eine Renten- und eine Steuerreform gehören, noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen. Der Bundestag tagt letztmalig in der ersten Juliwoche, bevor die Abgeordneten bis September pausieren. Ob es bis dahin zu einer Einigung kommt, bleibt angesichts der breiten Kritik abzuwarten.
Mara Marx ist Volontärin bei der Personalwirtschaft.

