Mehr als 700.000 bestätigte Covid-19-Infektionsfälle gab es in Deutschland allein in den vergangenen sieben Tagen. Wer sich ansteckt, muss in Quarantäne. Und auch die Erstkontakte müssen sich zunächst isolieren. Für Arbeitgeber, dessen Angestellte nicht von zuhause aus arbeiten können, die aber grundsätzlich arbeitsfähig sind, eine ärgerliche Sache, denn abgesehen davon, dass die Arbeitskraft womöglich ausfällt, muss unter Umständen auch weiterhin Lohn gezahlt werden.
„Ob ein Arbeitnehmer in der Quarantäne bezahlt wird, kann nicht pauschal beantwortet werden. Für die Beantwortung der Frage ist zum Beispiel relevant, ob der Arbeitnehmer die Quarantäne verschuldet hat“, sagt Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei FHM – Fuhlrott Hiéramente & von der Meden. Nicht immer hat der oder die Beschäftigte also auch Anspruch auf Lohnfortzahlung, in manchen Fällen erhalten Arbeitgeber bei Zahlung des Gehalts eine Entschädigung.
Es lohnt sich also, die geltenden Regelungen zur Lohnfortzahlung zu kennen. Teilweise fehle es Fuhlrott zufolge noch an höchstrichterlicher Rechtsprechung, aber es gäbe zwischenzeitlich schon vereinzelte Urteile, die Klarheit geben.
Abhängig von dem eigenen Verschulden des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, der Arbeitsfähigkeit und der Möglichkeit, die Arbeit von zuhause aus zu erledigen, ergeben sich unterschiedliche Ergebnisse der Lohfortzahlung.
Nutzen Sie unser Tool, um herauszufinden, ob ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin weiterhin Lohn bekommt – und wer dafür aufkommen muss:
Wählen Sie aus!
Ist der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin selbstverschuldet in Quarantäne, zum Beispiel wegen eines Urlaubs in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebietes oder weil er oder sie nicht geimpft ist?
Ist der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin aufgrund von Krankheitssymptomen arbeitsunfähig und krankgeschrieben?
Kann der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin von zu Hause aus arbeiten?