Wir haben für Teil 20 unserer Kolumne “So ist’s Arbeitsrecht” mit Dr. Henning Reitz, Rechtsanwalt und Partner bei Justem Rechtsanwälte, gesprochen.
Personalwirtschaft: Herr Reitz, freiwillige monetäre Zusatzleistungen wie Jobtickets, Sachgutscheine oder jährliche Prämien sind als Alternative zur Gehaltserhöhung sehr beliebt. Können sie auch zurückgenommen werden?
Dr. Henning Reitz: Um das beurteilen zu können, muss sich der Arbeitgeber zunächst fragen, auf welchem Weg er die jeweilige Leistung eingeführt hat. Existiert ein Betriebsrat, dann wurde sie in der Regel mit einer Betriebsvereinbarung aufgesetzt, in der festgehalten ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Leistung später wieder reduziert oder eingestellt werden kann. Enthält die Betriebsvereinbarung keinerlei Aussagen dazu, bleibt – je nach Art der freiwilligen Zugabe – die Möglichkeit, sich durch eine Kündigung dieser Vereinbarung davon zu befreien.
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