Wir haben für Teil 9 unserer Kolumne “So ist’s Arbeitsrecht” mit Dr. Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei KLIEMT.Arbeitsrecht, gesprochen.
Personalwirtschaft: Frau Dr. Reinhard, wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoller als eine Kündigung?
Barbara Reinhard: Ein Aufhebungsvertrag ist eigentlich immer die bessere Lösung. Mit dem Aufhebungsvertrag als beiderseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses können Streitigkeiten vermieden werden, die bei einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitgeber in manchen Fällen zu erwarten wären. Denn der Aufhebungsvertrag schafft nicht nur abschließende Sicherheit zur Beendigung des Vertrags, sondern bietet im Rahmen des Verhandlungsgespräches die Möglichkeit, unklare Aspekte wie offene Urlaubs- oder Lohnansprüche durch Boni und variable Vergütungen oder Überstundenzahlungen zu klären.
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