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Was bedeutet die Zeitumstellung für den Arbeitgeber?

In der Nacht vom 25. zum 26. März beginnt die Sommerzeit. Damit wird die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Die Zeitumstellung stiehlt den Menschen nicht nur eine Stunde Schlaf, sondern macht auch Nachtschichten eine Stunde kürzer. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden in Schichtmodellen arbeiten lassen, sehen sich dadurch mit Fragen zur Arbeitszeit und Vergütung konfrontiert. Müssen Beschäftigte die fehlende Arbeitsstunde nachholen? Und wird das Gehalt entsprechend angepasst?

Generell sind hierbei Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen ausschlaggebend. In diesen sollten Regelungen für Überstunden(vergütung) sowie den speziellen Fall der Zeitumstellung während einer Schicht enthalten sein. Darunter fällt auch, ob Überstunden mit der monatlichen Bruttomonatsvergütung abgegolten werden oder ob sie ausgeglichen beziehungsweise mit einem Geldbetrag honoriert werden müssen.

Das betont auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11. September 1985. Dieses besagt: Das BAG sieht im Falle regelmäßiger Schichtsysteme ein „berechtigtes Interesse“ des Arbeitgebers, eine Regelung zu treffen, denn nur so können Überschneidungen zwischen den Schichten vermieden werden. Gibt es solche Vereinbarungen nicht, kann eine Interessenabwägung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen.

Was die Vergütung angeht, ist grundsätzlich entscheidend, ob der oder die Angestellte ein monatliches Bruttoeinkommen erhält, oder pro Stunde bezahlt wird. Ist letzteres der Fall, bekommt der Schichtarbeiter oder die Schichtarbeiterin die fehlende Arbeitsstunde nicht vergütet.

Fehlende Stunde muss nicht nachgearbeitet werden

Nachgeholt werden muss die fehlende Stunde nicht. Während der Arbeitgeber im Winter befugt ist, die zusätzliche Stunde anzuweisen, kann im Sommer nicht verlangt werden, dass die fehlende Stunde gutgemacht wird.

Beim Übergang in die Winterzeit kommt die eine Stunde Mehrarbeit nicht in Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz. Die Nachtarbeit darf zwar generell nicht länger als acht Stunden dauern, Ausnahmen von bis zu zehn Stunden sind allerdings möglich, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag innerhalb eines Monats nicht überschritten wird.

Doch die Zeitumstellung beeinflusst nicht nur den Schichtplan, sondern in einigen Fällen auch die Gesundheit der Mitarbeitenden. Laut einer Umfrage der Krankenkasse DAK Gesundheit aus dem Februar 2023 nehmen 25 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen gesundheitliche Probleme bei sich wahr, nachdem die Uhr umgestellt wurde. Die Beschwerden äußern sich häufig in Form von Müdigkeit und Abgeschlagenheit, Schlafstörungen, und Konzentrationsschwierigkeiten, aber auch in Form von Gereiztheit sowie depressiven Verstimmungen. Dies kann einen Einfluss auf ihre Arbeitsfähigkeit haben. Einen direkten Einfluss auf ihre Arbeit hat es auch, wenn sie verschlafen. Das ist 19 Prozent der Befragten schon einmal passiert, womit sie zu spät zur Arbeit kamen, nachdem die Uhr auf die Sommerzeit umgestellt wurde.

All diese Fragen und Problematiken rund um die Zeitumstellung könnten bald der Vergangenheit angehören. Denn das EU-Parlament hat bereits beschlossen, die unterschiedlichen Zeitmessungen im Winter und Sommer abzuschaffen. Umgesetzt wurde dieser Beschluss bisher nicht. Der Grund: Die EU-Staaten sind sich uneinig darüber, was die neue Standardzeit sein soll.

(Der Artikel wurde ursprünglich am 25. März 2022 veröffentlicht und zuletzt am 24. März 2023 überarbeitet und aktualisiert.)

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.