Wir haben für Teil 26 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht” bei Tobias Neufeld, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei ARQIS Rechtsanwälte, nachgefragt, wie mit Straffälligkeiten von Angestellten umgegangen werden kann.
Personalwirtschaft: Herr Neufeld, was kann der Arbeitgeber tun, wenn ein Beschäftigter straffällig wurde?
Tobias Neufeld: Die Sorgfalts- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet eine Aufklärung des Sachverhalts. Es gilt zu klären, ob eine Straftat gegen das Unternehmen oder Kollegen vorliegt. Auch wenn die Antwort „Nein“ lautet, muss der Arbeitgeber bereits aus Gründen der Compliance nachfolgend ermitteln, ob sich die Straftat auf das Arbeitsverhältnis auswirkt.
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