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Werkstudierende: Worauf kommt es bei den Talenten von morgen an?

Mit den neuen Erstsemestern, die im Oktober angefangen haben, sind wieder neue Studierende auf der Suche nach einem Job. Andersherum suchen Unternehmen immer wieder nach Werkstudenten und -studentinnen. Einer der größten Pluspunkte der Einstellung von Studierenden ist das sogenannte Werkstudierendenprivileg. Es besagt, dass „Werkstudierende in einer neben dem Studium ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen in der Krank-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind“, sagt Dr. Paul Alexander Tophof, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Noerr. Lediglich eine grundsätzliche Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bestehe. Werkstudierende zu beschäftigen, bietet also finanzielle Vorteile für den Arbeitgeber – ähnlich wie auch bei den Minijobbern.

Doch finanzielle Einsparungen sind nicht der einzige Grund, warum Unternehmen junge Menschen, die noch studieren, einstellen sollten. Daniela Bosler, Junior HR Business Partner bei dem Automation- und Sensortechnikanbieter Balluff erklärt: „Studenten bringen neue Ideen in unsere Bereiche und sind somit Impulsgeber.“ Auch Nils Greinert, Head of Marketing & Communications bei dem SAP- und IT-Beratungsunternehmen Gambit, findet, dass Studierende voller Tatendrang und wissbegierig seien und „frische Perspektiven“ bieten würden.

Dass Werkstudierende aber nicht nur als Aushilfskräfte auf Zeit betrachtet werden sollten, weiß Sebastian Harrer, Group Chief People Officer bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Er bezeichnet die Einstellung von Werkstudierenden als „Win-win-Situation für beide Seiten“: Studierende würden Einblick in das Unternehmen sowie Praxiserfahrung und eine attraktive Vergütung erhalten. Das Unternehmen könne dafür ihre Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber für diese „Potenzialträgerinnen und -träger“ verstärken. Die spätere Einstellung als Young Professionals ist also ein wichtiger Faktor beim Recruiting von Werkstudierenden. Es müssen nicht, aber es können die Talente von morgen sein.

Mit Hochschulen kooperieren, um Studierende zu rekrutieren

Um die Studierenden zu rekrutieren, gibt es laut den befragten Experten verschiedene Methoden. Bei einem sind sie sich einig: Man findet Studentinnen und Studenten dort, wo sie ihre Zeit verbringen – an der Universität. Dabei ist es egal, ob der Einsatzbedarf im technischen Bereich liegt, wie bei Balluff, oder, ob wie bei der LBBW hohe Nachfrage bei Research, M&A, Capital Markets, Personal und Marketing besteht.  Kontakte zu Hochschulen sind in allen Fachbereichen essenziell. Franziska Kienzler, Team Lead People bei der Jobvermittlungs-Plattform Workwise, nennt hier als Beispiel für solche Kontakte Kooperationen mit Fachschaften, Hochschulgruppen oder sogar Dozenten und Dozentinnen passender Studiengänge.

Laut LBBW-CPO Harrer könne man Studierende persönlich ansprechen, zum Beispiel auf Absolventen- oder Fachmessen für die verschiedenen Bereiche. Daneben „heben sich Arbeitgeber heutzutage durch eine diversifizierte Recruiting-Strategie“ ab, wie Harrer erklärt. Studierende würden seiner Meinung nach beispielsweise Instagram nutzen, um authentische Informationen über den Arbeitsalltag und die Unternehmenskultur bei potenziellen Arbeitgebern zu erhalten und sie würden Messenger-Dienste für Nachfragen über das Jobangebot bevorzugen.

Eine weitere Social-Media-Plattform bringt Marketingchef Greinert ins Spiel: Gambit werde von Studierenden auf LinkedIn gefunden. „Wir schreiben kontinuierlich darüber, was bei uns im Alltag passiert“, sagt Greinert. Wichtig sei, keine Werbung zu machen, sondern zu versuchen Mehrwerte zu liefern. Es komme daher darauf an, dass die Posts ehrlich seien und Einblick in das „Mindset“ des Unternehmens geben.

Werkstudierende wollen vor allem Flexibilität

Neben dem Rekrutierungsort der potenziellen Arbeitskräfte ist es auch wichtig, sich als Arbeitgeber von anderen Jobangeboten abzuheben, um die begehrten Arbeitskräfte einstellen zu können. Ein Anspruch, den viele Studierende an ihren Arbeitsplatz haben, ist „zeitliche Flexibilität“, wie Kienzler von Workwise anmerkt. In den Semesterferien wollen Werkstudierende oft mehr arbeiten – in den Prüfungsphasen hingegen unter Umständen gar nicht. Daher sollten Unternehmen flexibel sein und auf die Wünsche der Bewerber und späteren Angestellten eingehen.

Regelung zu diesen Wünschen sollten am besten „vertraglich von vornherein festgeschrieben werden“, erklärt Rechtsanwalt Tophof. Hierbei gilt es zu beachten, dass zeitliche Grenzen eingehalten werden müssten: Während des Semesters dürfen Studierende „grundsätzlich nicht mehr als 20 Stunden in der Woche“ arbeiten – in der vorlesungsfreien Zeit gäbe es allerdings keine solche Stundengrenze. Lediglich die des Arbeitszeitgesetzes.

Abgesehen von der zeitlichen Grenze sei es wichtig, die jungen Beschäftigten „wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln“, sagt Tophof. Sie sollten also in alle für sie relevanten HR-Prozesse eingebunden werden. Das werde auch so „im Rahmen des arbeitsrechtlichen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes“ bestimmt. Auch Harrer merkt an, dass Werkstudierende von Anfang an vollwertige Teammitglieder sein sollten. Onboarding, regelmäßige Feedbackgespräche, Teilnahme an internen Besprechungen und Teamevents seien daher für Werkstudierende ebenso essenziell wie für alle anderen Arbeitnehmer und -nehmerinnen. Neben der Einbindung in die Belegschaft ergänzt Greinert, dass die Studierenden bei längerer Zusammenarbeit eine Gehaltsentwicklung durchlaufen sollten.

Wann eine Personalentwicklung wichtig ist

Sind Unternehmen an einer solchen langfristigen Zusammenarbeit interessiert, dann sollten sie laut Kienzler Weiterentwicklungsmöglichkeiten anbieten. Wer über das gesamte Bachelor-Studium bei einem Unternehmen arbeitet, würde sonst drei Jahre lang dasselbe machen. Als Beispiele nennt sie tiefere fachliche Einarbeitung, Übernahme von mehr Verantwortung oder Einblicke in andere Fachbereiche durch interne Praktika oder Wechsel. Vor allem, wenn Arbeitgeber die Studierenden nach dem Studium als Vollzeitkräfte einzustellen planen, sollten Unternehmen „frühzeitig Jobperspektiven aufzeigen“, erklärt Harrer. Die Experten finden grundsätzlich, dass rechtzeitig Gespräche über die berufliche Zukunft mit den Werkstudierenden geführt werden sollten.

Wird jemand nach dem Studium übernommen, gibt es arbeitsrechtlich noch ein paar Aspekte zu beachten. Hat ein Werkstudent oder eine Werkstudentin mehr als sechs Monate ohne Unterbrechung bei einem Arbeitgeber gearbeitet und wird im Anschluss ein neuer Arbeitsvertrag bei demselben Unternehmen zur Übernahme geschlossen, darf keine erneute Probezeit vereinbart werden, wie der Arbeitsrechts-Experte Tophof erklärt. Auch bei einem Wechsel in einen anderen Bereich des Unternehmens, sei eine neue Probezeit nicht zulässig, solange der Arbeitgeber der Gleiche bleibe. Das Kündigungsschutzgesetz finde in diesem Fall ab dem ersten Tag des neuen Arbeitsverhältnisses Anwendung. Außerdem dürfe im Vertrag keine Befristung ohne sachlichen Grund festgehalten werden.

Man habe Greinert zufolge als Belohnung für die bereits geleistete Arbeit die Möglichkeit, das Einstiegsgehalt, das sonst für diese Position bei Neuanstellungen üblich ist, anzuheben. Obendrein würden die ehemaligen Werkstudierenden keine Einarbeitungszeit benötigen, sofern sie nicht die Abteilung oder den Fachbereich wechseln.

Stefanie Jansen ist Volontärin in der Redaktion der Personalwirtschaft. Ihre Themenschwerpunkte sind Aus- und Weiterbildung, der Job HR und neue Arbeitszeitmodelle.