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Gesetzesentwurf: Die neuen Regeln für die Fachkräfteeinwanderung

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Mit den neuen Regelungen sollen mehr Talente aus dem Ausland für die deutsche Wirtschaft gewonnen werden. „Wenn Menschen Berufserfahrung oder persönliches Potenzial mitbringen, werden wir es ihnen ermöglichen, auf unserem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs.

Das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung sieht folgende neue Regelungen vor: Nach Deutschland einwandern und hierzulande arbeiten darf jeder Mensch aus Drittstaaten, der mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und in seinem Heimatland einen staatlich anerkannten Berufsabschluss hat oder einen Hochschulabschluss vorweisen kann. Alternativ können sich Talente für die sogenannte Chancenkarte bewerben. Dabei handelt es sich um eine neue Form des Aufenthaltstitels für Menschen aus Drittstaaten, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben, und auf die die oben genannten Kriterien nicht zutreffen.

Mit der Chancenkarte auf Arbeitssuche gehen

Die Chancenkarte gilt für ein Jahr und wird nach einem Punktesystem verteilt. Punkte erhält, wer bestimmte Qualifikationen mitbringt, über gute Deutsch- und Englischkenntnisse verfügt, Berufserfahrungen vorweisen kann, einen Deutschlandbezug hat, unter 39 Jahre alt ist und dessen Ehegatte oder Lebenspartnerin ebenfalls ein großes Potenzial hat. Mehr zur geplanten Punkteverteilung lesen Sie hier. Wer die Karte erhält, darf neben der Arbeitsplatzsuche einer Beschäftigung im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden nachgehen oder bei einer Probebeschäftigung von bis zu zwei Wochen einen Arbeitgeber und dessen Tätigkeiten kennenlernen.

Berufsabschlüsse müssen nicht mehr anerkannt werden

Um Talenten aus dem Ausland mehr Flexibilität zu bieten, soll es Menschen mit einem Hochschulabschluss erlaubt sein, künftig jeder beliebigen qualifizierten Beschäftigung in Deutschland nachzugehen und nicht nur solche Berufe auszuüben, die auf ihrem Abschluss aufbauen. Gleichzeitig möchte die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten verringern. Dafür müssen ausländische Berufsabschlüsse nicht mehr in Deutschland anerkannt werden. Eine Anerkennung ist dennoch möglich und kann während der Arbeitsaufnahme in Deutschland in die Wege geleitet werden.

Gleichzeitig soll gelten: Damit Menschen mit einem ausländischen Berufsabschluss nicht ausgebeutet werden, muss ihr Arbeitgeber in Deutschland tarifgebunden sein und bei der Entlohnung des Talents aus dem Ausland eine bestimmte Gehaltsgrenze einhalten. Wo genau diese liegt, wurde von der Bundesregierung noch nicht kommuniziert. Tarifgebundene Arbeitgeber, die in Branchen mit einem großen Bedarf an Fachkräften tätig sind, dürfen Talente aus dem Ausland auch kurzzeitig für bis zu acht Monate beschäftigen – und das unabhängig von ihren Qualifikationen oder der Tatsache, dass sie eine Chancenkarte besitzen. Damit der Gesetzesentwurf in Kraft tritt, muss er vom Bundestag beschlossen werden.

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.