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520 statt 450 Euro: Seit 1. Oktober gilt höhere Minijob-Grenze

Statt bisher 450 Euro dürfen Minijobber nun 520 Euro pro Monat verdienen. Die höhere Verdienstgrenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden auf Mindestlohnniveau (seit 1. Oktober: 12 Euro). Ebenfalls eine neue Obergrenze gilt im Übergangsbereich oberhalb der Minijob-Grenze: Sogenannte Midijobber dürfen jetzt bis zu 1.600 Euro monatlich verdienen. Bisher lag hier die Grenze bei 1.300 Euro. Für den Bereich der Midijobs plant die Bundesregierung bereits eine weitere Anhebung der Verdienstobergrenze. Sie soll zum 1. Januar 2023 von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben werden.

Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?

Entscheidend für die Einstufung als Minijob ist, dass das für einen Zeitraum von einem Jahr zu erwartende und vom Arbeitgeber prognostizierte Entgelt innerhalb der jährlichen Verdienstgrenze von 6.240 Euro liegt. Es ist also erlaubt, die Minijob-Grenze in einzelnen Monaten zu überschreiten, sofern der durchschnittliche Monatsverdienst die Grenze von 520 Euro nicht übersteigt und die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro eingehalten wird.

Eine neue gesetzliche Regelung gibt es nun für den Fall, dass die (jährliche) Minijob-Grenze außerplanmäßig überschritten wird. Demnach ist eine Beschäftigung auch dann noch als Minijob einzustufen, wenn die 520-Euro-Grenze in zwei Monaten innerhalb eines Jahres „unvorhersehbar“ überschritten wird. Dabei darf das Entgelt im Monat der Überschreitung höchstens das Doppelte der Minijob-Grenze betragen. Somit ist bei einem „unvorhersehbaren“ Überschreiten der Minijob-Grenze ein maximaler Jahresverdienst von 7.280 Euro möglich. Das Merkmal „unvorhersehbar“ ist beispielweise erfüllt, wenn ein kurzfristiger krankheitsbedingter Ausfall eines Arbeitskollegen die Mehrarbeit des Minijobbers erfordert. Ein Einsatz als Urlaubsvertretung rechtfertigt dagegen kein Überschreiten der Jahresverdienstgrenze, weil eine solche Mehrarbeit als vorhersehbar gilt.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.