Für 49 Euro sollen Menschen in Deutschland zukünftig mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) quer durchs Land reisen können. Möglich ist dies mit dem „Deutschlandticket“, dessen Einführung Bund und Länder Anfang November beschlossen haben. Das Ticket ist auch für Pendlerinnen und Pendler attraktiv, die den Weg zur Arbeit mit Bus und Bahn zurücklegen – besonders, wenn es vom Arbeitgeber bezuschusst wird. Doch was ändert sich aus arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht für Unternehmen, die nun das 49-Euro-Ticket bezuschussen möchten? Und können Unternehmen, die einen Fahrtkostenzuschuss zahlen, diesen einfach an das vergünstigte Ticket anpassen?
Die Einführung des Deutschlandtickets hat zunächst keine Auswirkungen auf den Fahrtkostenzuschuss, sagt Thomas Leister, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Osborne Clarke. Möchte ein Arbeitgeber den Zuschuss allerdings anpassen, muss er sich dafür mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin absprechen. „Häufig werden Fahrtkostenzuschüsse im Arbeitsvertrag gewährt“, sagt Leister. „Dann handelt es sich um einen Vergütungsbestandteil, der grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gesenkt werden darf.“
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