Über Weihnachtsgeld hat man sich schon immer gefreut. In diesem Jahr dürfte die Freude über diesen Bonus noch größer ausfallen, steht die Inflationsrate doch auf einem Rekordhoch. Jubeln darf also immerhin jeder und jede Zweite. Ermittelt wurden die Zahlen in einer jährlichen Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Die ausgewerteten Daten beruhen auf einer Online-Befragung, an der sich zwischen Anfang November 2021 und Ende Oktober 2022 mehr als 63.000 Beschäftigte beteiligt haben.
Der Wert liegt in diesem Jahr (54 Prozent) dabei in etwa auf dem gleichen Niveau wie im vergangenen Jahr (52 Prozent) sowie dem letzten Vor-Corona-Jahr 2019 (53 Prozent). Die Chance auf Weihnachtsgeld ist bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in tarifgebundenen Betrieben mit 79 Prozent fast doppelt so hoch wie in Betrieben ohne Tarifvertrag, in denen lediglich 42 Prozent der Beschäftigten eine solche Zahlung bekommen. Auch diese Zahlen weichen von den Vorjahren kaum ab.
Nicht mehr und nicht weniger erhalten Weihnachtsgeld
Die Energiekrise und steigenden Kosten haben also nicht dazu geführt, dass weniger Unternehmen Weihnachtsgeld zahlen, weil sie es sich zum Beispiel nicht leisten können. Inwiefern Arbeitgeber überhaupt diese Zusatzleistung streichen können, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Viele Unternehmen haben im Zuge solcher Zahlungen einen Freiwilligkeitsvorbehalt in den Verträgen. Sie behalten es sich also vor, zum Beispiel das Weihnachtsgeld in einem Jahr auch einmal nicht zu zahlen.
Wer nicht vertraglich regelt, wann und ob der Arbeitnehmer jedes Jahr mit dieser Zahlung rechnen hat, läuft Gefahr, in eine sogenannte betriebliche Übung zu geraten. Gibt es Zusatzleistungen mit einer gewissen Wiederholung und über einen gewissen Zeitraum, dann bewertet die Rechtsprechung dieses Verhalten als Angebot des Arbeitgebers an die Belegschaft, die Leistung auch in Zukunft erbringen zu wollen. In diesen Fällen entsteht ein Anspruch der Belegschaft auf das Weihnachtsgeld.
Die WSI-Zahlen deuten auf der anderen Seite aber auch nicht darauf hin, dass auf einmal mehr Unternehmen Weihnachtsgeld zahlen, um ihre Belegschaft besonders zu unterstützen. Kein Wunder, gibt es doch eine attraktivere Alternative: den Inflationsbonus, den einige Arbeitgeber auch nutzen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden eine Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro steuerfrei zahlen. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2024 und die Zahlungen können aufgeteilt werden.
Die besten Chancen hat ein westdeutscher Mann in unbefristeter Vollzeit
Neben der Frage nach der Tarifbindung spielen auch andere Aspekte eine Rolle bei der Frage, wie wahrscheinlich die Zahlung von Weihnachtsgeld ist:
- Wer in Westdeutschland arbeitet (56 Prozent), erhält eher Weihnachtsgeld als jene in Ostdeutschland (43 Prozent).
- Vollzeitbeschäftigte (55 Prozent) erhalten eher Weihnachtsgeld als Teilzeitbeschäftigte (50 Prozent).
- Beschäftigte mit unbefristeten Arbeitsverträgen (54 Prozent) haben höhere Chancen als jene mit befristeten Verträgen (48 Prozent).
- Männer (55 Prozent) erhalten immer noch etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen (52 Prozent).
Auch die Höhe des Weihnachtsgeldes variiert stark. Bei den mittleren tariflichen Entgeltgruppen reicht sie von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 3.715 Euro in der chemischen Industrie.
Gesine Wagner ist hauptverantwortlich für die Themen Arbeitsrecht, Politik und Regulatorik und ist Ansprechpartnerin für alles, was mit HR-Start-ups zu tun hat. Zudem schreibt Sie über Recruiting und Employer Branding.