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So ist's Arbeitsrecht
Die Interview-Kolumne erscheint alle vier Wochen und klärt HR-relevante Fragen im Recht. Seit 2021 sind über 70 Ausgaben erschienen.
Abmahnung
Eine Abmahnung kann vom Arbeitgeber erteilt werden, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin arbeitsvertragliche Pflichten verletzt. Sie ist ein förmlicher Ausdruck der Missbilligung der Verhaltensweise eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin. Die Abmahnung kann mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen verbunden sein, insbesondere einer Kündigung im Wiederholungsfall. Dabei muss die Pflichtverletzung konkret bezeichnet sein, anderenfalls ist eine Abmahnung unwirksam.
Compliance
Compliance beschreibt in der Betriebswirtschaftslehre, wie regelkonform Mitarbeitende bezüglich der (vom Unternehmen) aufgestellten Regeln und Richtlinien sind. Diese können in jedem Unternehmen unterschiedlich sein. Compliance ist auch vor einem arbeitsrechtlichen Hintergrund von großer Relevanz.
Gleichbehandlung
Gleichbehandlung ist ein arbeitsrechtlicher Grundsatz für die Behandlung der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss bei Maßnahmen und Entscheidungen, die betriebsbezogen sind, den Grundsatz beachten, dass das, was sachlich gleich ist, gleichbehandelt werden muss.
HR und Fußball
Fußballclubs sind heute oft wie mittelständige Unternehmen organisiert – und betreiben ebenso wie diese auch HR-Arbeit, vor allem für die Beschäftigten im Hintergrund. Aber auch vom Umgang mit den Profispielerinnen und -spielern können Personalabteilungen manchmal lernen. Und natürlich stellen sich auch im Profisport arbeitsrechtliche Fragen.
Überstunden
Überstunden bezeichnen jene Zeit, die Beschäftigte über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Aufgebaute Überstunden können dabei zu einem späteren Zeitpunkt meist entweder abgebaut werden oder sie werden besonders vergütet. Trotz (oder gerade wegen) der weiten Verbreitung von Überstunden gibt es immer wieder arbeitsrechtliche Unklarheiten, die nicht selten vor Gericht landen.
Urteile
Ob Landes- oder Bundesarbeitsgericht – oder ein anderes Organ der nationalen oder sogar internationalen Rechtsprechung: Ständig müssen Gerichte über arbeitsrechtliche und andere HR-relevante Streitthemen entscheiden. Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Vertragsgestaltung
Das deutsche Recht garantiert zwar prinzipiell die Vertragsfreiheit, dennoch müssen Personalabteilungen natürlich bei der Vertragsgestaltung zahlreiche arbeitsrechtliche Vorgaben kennen und beachten. Tun sie dies nicht, ist die Gefahr groß, das einzelne Aspekte eines Arbeitsvertrages nichtig sind.