Matthias Schmidt-Stein

Matthias Schmidt-Stein war bis Oktober 2025 Redaktionsleiter Online der Personalwirtschaft und leitete gemeinsam mit Catrin Behlau die HR-Redaktionen bei F.A.Z. Business Media. Thematisch beschäftigte er sich insbesondere mit den Themen Recruiting und Employer Branding.

Jobbörse Indeed entlässt weltweit 2.200 Mitarbeitende

Nach zahlreichen anderen Tech-Unternehmen kündigt auch die amerikanische Jobbörse Massenentlassungen an. Beschäftigte in Deutschland könnten einigermaßen glimpflich davonkommen.

Analyse: Rekordnachfrage nach Treasury-Experten

Treasurer könnten sich momentan ihren Arbeitgeber meist aussuchen. Doch viele sind zufrieden, wo sie sind.

Corona: Personaler erinnern sich an den Beginn der Pandemie

Als Unternehmen vor fast genau drei Jahren ihre Beschäftigten ins Homeoffice schickten, war HR besonders gefragt. Personalerinnen und Personaler erinnern sich zurück.

Fall Bobic: „Schlechtes Agreement besser als ein guter Prozess“

Der Fußballmanager Fredi Bobic wehrt sich juristisch gegen die Kündigung durch seinen Ex-Arbeitgeber Hertha BSC Berlin. Laut Arbeitsrechtler Pascal Croset gibt es dabei nur Verlierer.

Equal Pay: So hoch ist der Gender Pay Gap in HR

In den Personalabteilungen arbeiten mehr Frauen als Männer – und trotzdem verdienen erstere weniger. Erfahren Sie mit unserem Tool, wann der HR-spezifische Equal Pay Day wäre.

Hochschulprojekt: Wie sich der HR-Nachwuchsmangel bekämpfen lässt

Ein Seminarprojekt an zwei Hochschulen hat Lösungen für den Nachwuchsmangel im HR-Bereich gesucht. Das größte Problem: Den Talenten fehlt es an Informationen zum Berufsbild.

SKF Deutschland: Anna Krimmel folgt auf Harald Speck

Der schwedische Wälzlagerhersteller besetzt die Personalleitung für Deutschland neu. Anna Krimmel ist seit 15 Jahren im Unternehmen – und hierzulande die erste Frau in der Geschäftsführung.

ZEW: Ann-Kathrin Daubner leitet nun Personalabteilung

Die neue Personalleiterin ist seit 2019 im Personalbereich des Forschungsinstituts tätig. In ihrer neuen Rolle will sie vor allem das Thema New Work vorantreiben.

Grundsatzurteil: Unterschiedliche Nachtzuschläge können rechtens sein

Wer nur unregelmäßig nachts arbeitet, für den kann ein Tarifvertrag höhere Zuschläge festlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.