Eineinhalb Monate nach der Geburt Zeit für die Familie, bei voller Bezahlung: Für den nicht-gebärenden Elternteil – in einer heterosexuellen Beziehung also der Vater – sollte das unabhängig von einer gesetzlichen Regelung bei SAP bereits jetzt möglich sein. Bis zu 800 Beschäftigte pro Jahr würden davon profitieren, schätzte der damalige Personalchef Cawa Younosi noch im vergangenen September. Mehrere Millionen Euro wollte SAP für die so genannte Partnerzeit in die Hand nehmen. Younosi, der SAP inzwischen verlassen hat, betonte noch im Herbst, dass der Konzern mit der Partnerzeit auf jeden Fall im Januar 2024 starten werde – unabhängig davon, ob die gesetzliche Familienstartzeit tatsächlich komme. Jetzt hat der Software-Riese allerdings angekündigt, die Regelung erst einmal auszusetzen.
Wie als erstes die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) meldete, dürfen betroffene Väter die sechswöchige Auszeit derzeit nicht in Anspruch nehmen, sondern lediglich die bisher geltende Lösung. Väter können demnach nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit über acht Wochen um 20 Prozent reduzieren – also beispielsweise acht Tage frei nehmen. Eberhard Schick, Betriebsratsvorsitzender der SAP SE erklärte gegenüber der RNZ: „Ich bedauere den Rückzug sehr, gerade auch wegen der Planbarkeit für die zukünftigen Väter. SAP hätte sich das leisten können.“
Gesetzesentwurf liegt auf Eis
Die SAP erklärte dazu in einer offiziellen Stellungnahme: „Die Bundesregierung hat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung zur sogenannten Väterzeit nicht wie geplant umgesetzt. Wir nehmen dies zum Anlass, unsere eigenen Pläne in diesem Bereich ebenfalls zu überprüfen.“ Für ein Unternehmen scheint es wohl recht kompliziert zu sein, die Partnerzeit einzuführen, ohne einen gesetzlichen Rahmen dafür zu haben.
Das geplante Gesetz der Bundesregierung zur sogenannten Familienstartzeit, das Anfang des Jahres kommen sollte und nach den Vorstellungen von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) eine zweiwöchige bezahlte Auszeit für Partnerinnen und Partner nach der Geburt eines Kindes vorsah, liegt nämlich derzeit auf Eis. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte auf Anfrage, dass die konkrete Ausgestaltung der Familienstartzeit sowie das Inkrafttreten des Gesetzes momentan zwischen den Ressorts beraten werde. Immerhin: Die SAP-Beschäftigten, die Väter- beziehungsweise Partnerzeit beantragt und bereits genehmigt bekommen haben, werden diese wohl antreten können.
Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft.

