Anfang Juli hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ mit 34 Punkten veröffentlicht, das die Wirtschaft ankurbeln und den Arbeitsmarkt flexibler gestalten soll. Besonders Punkt fünf sorgte infolgedessen bei Arbeitsmarktexperten für gespaltene Meinungen: die Reform der sachgrundlosen Befristungen.
Diese soll künftig nicht mehr nur bis zu zwei Jahren, sondern bis zu einer maximalen Dauer von vier Jahren möglich sein. Darüber hinaus sieht das Papier die Möglichkeit zur sechsmaligen Verlängerung der Befristung innerhalb dieses Zeitraumes vor. Derzeit ist die Erweiterung maximal dreimal zulässig. Auch eine erneute Ersteinstellung beim gleichen Arbeitgeber, die bislang durch das Vorbeschäftigungsverbot eingeschränkt ist, soll damit erleichtert werden.
Mehr befristete Stellen – doch wer will sie?
All das zum Vorteil für den Arbeitsmarkt, zumindest ist das der Plan der Bundesregierung. Durch die Reform sollen Unternehmen schneller und flexibler auf unsichere Marktbedingungen reagieren können. Gerade in wirtschaftlich schwierigen oder dynamischen Zeiten könnten so mehr neue Stellen entstehen, weil Arbeitgeber weniger Risiko bei Einstellungen eingehen. Mehr Stellen: ein Faktor, der für Arbeitssuchende attraktiv sein sollte.
Doch mehr befristete Jobs, sofern Arbeitgeber dieser Logik nach der Reform überhaupt folgen werden, bedeuten nicht automatisch bessere Beschäftigungsperspektiven. Nur ein sehr geringer Teil befristeter Beschäftigungsverhältnisse (2,7 Prozent bei befristet Beschäftigten ab 25 Jahren, siehe Infokasten) beruht auf einer freiwilligen Entscheidung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. In der Regel ist die Befristung also keine bewusste Wahl, sondern Folge des spärlichen Stellenangebots. Zudem weist der Anteil an befristeten Jobs einen rückläufigen Trend auf: Er ist in den vergangenen zehn Jahren von 7 auf 6 Prozent zurück gegangen.
Info
Befristungen
- 2025 hatten rund 2,2 Millionen Kernerwerbstätige in Deutschland einen befristeten Arbeitsvertrag. Der Anteil der befristeten Arbeitsverträge ist im Vergleich zum Vorjahr von 7 Prozent (2024) auf 6 Prozent gesunken.
- Den größten Anteil der befristet Beschäftigten machen mit 18,3 Prozent Erwerbstätige im Alter zwischen 15 und 25 Jahren aus. Mit zunehmendem Alter nimmt der Anteil befristet Beschäftigter weiter ab.
- 2,7 Prozent der befristet Beschäftigten ab 25 Jahren wählten bewusst ein befristetes Arbeitsverhältnis. Weitere befanden sich in einer Ausbildung (16,9 Prozent), hatten einen Probevertrag (12,9 Prozent) oder nannten andere Gründe (28 Prozent) für die Wahl dieser Vertragsform.
- 52,4 Prozent der befristet Beschäftigten ab 25 Jahren besaßen einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr. 21,3 Prozent gaben eine Befristung von ein bis unter zwei Jahren an. Lediglich 26,3 Prozent haben einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren.
Laut Statistischem Bundesamt basieren die Daten auf einer EU-Arbeitskräfteerhebung zu Befristungsgründen und -dauer bei abhängig Beschäftigten ab 25 Jahren.
Eine sehr, sehr lange Probezeit
Für Arbeitgeber bietet die Reform einen klaren Vorteil: Sie müssen sich nicht schon nach spätestens zwei Jahren entscheiden, ob sie einen Mitarbeitenden dauerhaft übernehmen oder ziehen lassen. Dadurch gewinnen sie mehr Zeit, Beschäftigte über ihre Probezeit hinaus zu bewerten. Das gibt Arbeitgebern mehr Sicherheit in der Auswahl der Angestellten, die sie langfristig an das Unternehmen binden möchten.
Genau das bedeutet für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen jedoch etwas anderes: eine faktisch verlängerte Probezeit. Wer über Jahre hinweg nur von Verlängerung zu Verlängerung lebt, kann sich kaum als vollwertiger Teil des Unternehmens fühlen. Identifikation, Loyalität und Motivation könnten leiden, wenn die eigene Zukunft dauerhaft offenbleibt.
Befristete Stellen garantieren keine Perspektive
Zwar können befristete Stellen für Berufsanfänger, Quereinsteiger oder Menschen nach einer Phase der Arbeitslosigkeit eine Eintrittskarte sein. Zudem gilt in einem schwierigen Arbeitsmarkt oft der pragmatische Ansatz: Ein befristeter Job ist besser als gar kein Job. Auch Berufserfahrung, Kontakte und Einblicke in eine neue Arbeitswelt lassen sich auf diesem Weg gewinnen.
Doch ein Einstieg ersetzt keine Perspektive. Eine spätere Übernahme ist möglich, aber bleibt dennoch ungewiss. Und genau diese Ungewissheit hat aufgrund von fehlender finanzieller Sicherheit Folgen für das private Leben der Betroffenen, etwa bei der Familienplanung oder Eigentumssuche. Gleichzeitig verringert ein befristeter Vertrag die Chancen auf Mietverträge sowie gute Kreditbedingungen – wenn solche überhaupt gewährt werden.
Risiko verlagert sich durch Reform von Arbeitgebern auf Arbeitnehmer
Die Reform vergrößert nicht die Chancen der Beschäftigten, sondern den Handlungsspielraum der Unternehmen. Das Risiko mag für sie kleiner sein, aber es vergrößert sich dadurch bei den Beschäftigten.
Die Haltung könnte sein: Was interessiert das die Unternehmen? Für sie kann das langfristig zum Wettbewerbsnachteil werden, und zu einem schlechten Arbeitgeberimage führen. „Hier werde ich niemals übernommen.” Dieses Gefühl schleicht sich irgendwann ein. Die Folge: Befristet Angestellte sichern sich extern eine Stelle, die ihnen mehr Planungssicherheit verspricht.
Was sollen sachgrundlose Befristungen überhaupt bringen?
Die negativen Aspekte befristeter Beschäftigung entstehen nicht erst durch eine Ausweitung auf vier Jahre. Sie liegen bereits in den sachgrundlosen Befristungen selbst: HR investiert in Talente, die früher oder später verloren gehen. Oder schlimmer: In sie wird gar nicht investiert – keine Entwicklung, keine Bindung, Stillstand. Unter anderem deshalb wirft die Reform grundsätzliche Fragen auf: Bringt sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich einen spürbaren Nutzen? Oder verlängert sie nur einen Zustand, der für viele Beschäftigte Unsicherheit bedeutet?
Mit der Änderung verzögern Unternehmen eine Übernahme oder Trennung lediglich weiter nach hinten – und haben durch zusätzliche Verträge, Fristenkontrolle und Fehlerquellen einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Hinzu kommt: Der größte Anteil befristeter Arbeitsverträge hat aktuell eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Selbst ein- bis zweijährige Verträge hat nur jeder fünfte befristet Angestellte. Es ist also keineswegs gesagt, dass Arbeitgeber die erweiterten Möglichkeiten überhaupt nutzen würden. Da bleibt die Frage: Für wen wird hier eigentlich reformiert?
Paula Heidemann ist Volontärin bei der Personalwirtschaft.
