Die Linkedin-Nachricht von Dr. Lena Lindemann, Arbeitsdirektorin bei Ergo (Eigenschreibweise ERGO), klingt erleichtert: Bis 2030 wird es bei dem Versicherungsunternehmen keine betriebsbedingten Kündigungen geben, ebenso wenig wie Standortschließungen für die sieben deutschen Verwaltungsstandorte des Unternehmens. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Verdi sei ein neuer sogenannter Sozialer Ordnungsrahmen unterzeichnet worden. „Parallel hat der Konzernbetriebsrat diesem bereits zugestimmt“, heißt es von Seiten des Unternehmens.
Gleichzeitig, so schreibt Lindemann, sei der Aufbau einer „Reskilling-Academy“ vereinbart worden. Diese soll „gezielt diejenigen Kolleginnen und Kollegen für neue Jobs innerhalb von Ergo qualifizieren wird, deren aktuelle Tätigkeiten besonders durch den Einsatz von KI unter Druck geraten“.
Ergo: weniger Stellen durch Automatisierungen
Hintergrund der Vereinbarung sind Pläne zum Stellenabbau. Bis 2030 sollen bei der Versicherung insgesamt rund 1.000 Arbeitsplätze in Deutschland gestrichen werden, das sind jährlich etwa 200. Derzeit sind bei der Ergo-Versicherung – einer Tochter des Rückversicherers Munich-Re – weltweit rund 37.000 Mitarbeitende und Vertriebspartner beschäftigt, in Deutschland knapp 17.000. Der Stellenabbau soll über natürliche Fluktuation, Altersteilzeit und Abfindungsprogramme erfolgen.
Der geplante Stellenabbau ist ein Resultat der technischen Revolution durch Künstliche Intelligenz. Dem Handelsblatt sagte Arbeitsdirektorin Lindemann, dass bestimmte Funktionen künftig infolge von KI-Einsatz weniger gebraucht würden. Das Unternehmen sehe großes Automatisierungspotential durch KI. Besonders repetitive und standardisierte Aufgaben, etwa im Callcenter oder der Schadenbearbeitung könnten durch die neuen Technologien übernommen werden. Gleichzeitig entstünden aber auch neue Stellen in Wachstumssparten.
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Arbeitsrecht: Weiterbildungsanspruch bei freiwerdenden Stellen

Wenn Arbeitsplätze wegfallen, gleichzeitig aber auch neue entstehen, spielt das immer auch rechtlich eine Rolle. Denn: „Eine Kündigung ist dann unwirksam, wenn Weiterbeschäftigungen auf diesem Arbeitsplatz nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich und die Beschäftigten damit einverstanden sind“, erklärt Alexander von Chrzanowski, Fachanwalt für Arbeits- und IT-Recht bei Rödl. Als milderes Mittel zu einer Kündigung sei Reskilling daher stets zu prüfen.
Und wenn die Beschäftigten das gar nicht wollen? Von Chrzanowski ergänzt: „Sind sie nicht einverstanden und ist kein anderer Arbeitsplatz vorhanden, kommt eine Beendigungskündigung in Betracht.“ Welche Maßnahmen zumutbar sind, sei umstritten und eine Frage des Einzelfalls.
Eine weitere Entwicklung bei Ergo ist auch die Verlagerung von Verwaltungs- und Servicefunktionen ins Ausland, etwa nach Polen oder Indien. Auch in den USA sollen laut Handelsblatt neue Stellen aufgebaut werden.
Weiterbildungspakt auch schon bei Siemens
So einen Stellenabbau ohne Personalabbau hatte vergangenes Jahr beispielsweise auch Siemens angekündigt. Auch hier soll eine Transformationsvereinbarung dazu dienen, die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden langfristig zu sichern und ihre Weiterentwicklung zu fördern:
Christina Petrick-Löhr betreut das Magazinressort Forschung & Lehre sowie die Berichterstattung zur Aus- und Weiterbildung. Zudem ist sie verantwortlich für die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft sowie den Deutschen Personalwirtschaftspreis.

