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Entgeltunterschiede: Was müssen Unternehmen nachvergüten?

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Für Teil 64 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ haben wir bei Dr. Frank Hahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Rechtsanwälte Kasper Knacke, nachgefragt, welchen Vergütungsanspruch Beschäftigte haben, wenn feststeht, dass bei dem Gehalt der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingehalten wurde. Hahn vertritt derzeit eine Mandantin bei einer Equal-Pay-Klage gegen Daimler.

Personalwirtschaft: Welches Gehalt müssen Unternehmen bei unbegründeten Entgeltunterschieden zahlen?
Dr. Frank Hahn:
Die Gerichte sind sich da noch uneins. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ kann ein Beschäftigter erst einmal verlangen, dass er oder sie dasselbe verdient, wie ein vergleichbarer Kollege oder Kollegin – es sei denn, es gibt objektive Gründe für die höhere Bezahlung. Bei mehreren vergleichbaren Personen, die unterschiedlich verdienen, stellt sich aber die Frage, wessen Gehalt man verlangen kann. Nun könnte man annehmen, dass man dasselbe verdienen sollte, wie der oder die Meistverdienende. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat vergangenes Jahr auch geurteilt, dass man Anspruch auf das höchste Gehalt unter den vergleichbaren Personen hat.

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