Die Bundesministerien möchten es für Talente aus dem Nicht-EU-Ausland leichter machen, zum Arbeiten nach Deutschland einzuwandern. Damit soll die Bundesrepublik für dringend benötigte Fachkräfte aus Drittstaaten als Arbeits- und Wohnort attraktiver werden. Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien für Inneres, Arbeit, Wirtschaft und Auswärtiges haben drei Säulen entwickelt, die Deutschland als Einwanderungsland stärken sollen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Eckpunktpapier heute beschlossen.
Mehr Spielraum, um branchenunspezifisch zu arbeiten
Eine davon ist die „Fachkräftesäule“. Darunter fallen neue Regelungen zur Blauen Karte EU, die Menschen betreffen, die bereits einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in Deutschland abgeschlossen haben oder für das Studium oder die Ausbildung in die Bundesrepublik kommen. Hier soll zukünftig gelten: Menschen aus Drittstaaten, die einen anerkannten Abschluss haben, dürfen in jeder qualifizierten Beschäftigung arbeiten. Sprich: Eine Kauffrau für Büromanagement kann auch im Bereich der Logistik als Fachkraft tätig sein. Zudem ist geplant, bestehende Gehaltsschwellen für den Erhalt der Blauen Karte zu senken. Bisher müssen Einreisende mindestens 56.400 Euro brutto jährlich verdienen – oder in Mangelberufen 43.992. Wie niedrig der neue Grenzwert sein soll, ist unklar.
Für viele Berufe muss der Abschluss nicht mehr anerkannt werden
Neu soll auch sein, dass die Anerkennung eines Berufs- oder Hochschulabschlusses nicht mehr nötig ist, damit Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland einreisen dürfen. Diese Regelung fällt unter die „Erfahrungssäule“. Der Abschluss muss zwar vorliegen, braucht aber für nicht-reglementierte Berufe nicht mehr durch eine Behörde anerkannt zu werden. Dazu zählen die meisten Berufe, die nicht im medizinischen, rechtlichen oder im Bildungsbereich verordnet sind. Die einzige Bedingung: Die Fachkraft muss mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss im Ausland absolviert haben.
Für reglementierte Berufe bedarf es noch einer Anerkennung. Diese soll – und auch das ist neu – zukünftig erst dann vollzogen werden, wenn die Fachkraft bereits in Deutschland ist und die Arbeit aufgenommen hat – so ein weiterer Plan der Ministerien. Dafür könne das Talent mit dem Arbeitgeber eine sogenannte Anerkennungspartnerschaft eingehen. Auch unter die Erfahrungssäule fällt das Vorhaben, dass IT-Spezialistinnen und -Spezialisten keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen müssen.
Was steckt hinter der neuen Chancenkarte?
Der dritte Teil des Eckpunktpapiers hat den Namen „Potenzialsäule“ und bezieht sich auf diejenigen Fachkräfte, die noch keinen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in Deutschland haben. Ihnen möchte der Staat zukünftig im Punktesystem eine sogenannte Chancenkarte ausstellen. Wer die Karte erhält, darf sich ein Jahr in Deutschland aufhalten, um einen Job zu finden. Gute Chancen, die Karte zu erhalten, haben vor allem Menschen mit vielen Qualifikationen, guten Deutsch-Sprachkenntnissen, einer großen Berufserfahrung, einem ausgeprägten Deutschlandbezug und solche, die jünger sind.
Um Potenzial in ausländischen Fachkräften für die deutsche Wirtschaft zu nutzen, soll es zukünftig auch die Möglichkeit geben, dass Arbeiter und Arbeiterinnen kurzzeitig, befristet beschäftigt werden. Dafür müssen sie keine bestimmten Qualifikationen mitbringen. Dass die Fachkräfte unter guten Arbeitsbedingungen tätig sind, soll auch in diesem Fall durch Tarifverträge und der Sozialversicherungspflicht sichergestellt werden.
Digitalisierung und Standortvermarktung fördern
Neben den drei Säulen wollen die Politikerinnen und Politiker weitere Rahmenbedingungen verbessern, um Talente aus dem Ausland nach Deutschland zu holen. Man habe vor, für Deutschland als Einwanderungsland zu werben, heißt es im Eckpunktpapier. Offene Stellen sollen international bekannt gemacht werden, Qualifizierte im Ausland wolle man an Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen in Deutschland vermitteln. Diesbezüglich sollen beispielsweise das Portal „Make it in Germany“ und die dortige Jobbörse ausgebaut werden.
Auch einen weiteren momentanen Schmerzpunkt möchten Politikerinnen und Politikern beheben: die lange Zeit, die Ämter oftmals brauchen, um die Verfahren für die Fachkräfteeinwanderung zu bearbeiten. Indem die Prozesse in den Behörden digitalisiert werden, soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen. Zudem sollen benötigte Unterlagen für Anerkennungsverfahren auch auf Englisch oder in der Originalsprache von den Ämtern akzeptiert werden. Und schließlich wollen die Politikerinnen und Politiker fördern, dass Talente bereits Deutsch in ihrem Heimatland lernen, indem der deutsche Staat beispielsweise die Einführung von digitalen Sprachkursen und Prüfungen unterstützt. Bundesrat und Bundestag müssen nun über den Vorschlag der Bundesregierung abstimmen.
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.