Personalwirtschaft: Herr Younosi, ab 2024 gilt bei SAP die sogenannte „Partnerzeit“. Worum genau geht es dabei?
Cawa Younosi: Diese neue Regelung sieht vor, dass sich unsere Mitarbeitenden, die ein Kind bekommen und nicht selbst in den Mutterschutz gehen – Väter oder die Partnerin beziehungsweise der Partner – direkt nach der Geburt sechs Wochen von der Arbeit freistellen lassen können, und das bei voller Lohnfortzahlung. Die sechs Wochen setzen sich zusammen aus zwei Wochen der Familienstartzeit (auch bekannt als „Vaterschaftsurlaub“, Anm. d. Red.) – die hoffentlich bald von der Politik verabschiedet wird – plus vier Wochen Sonderurlaub von SAP on top.
Sie sagen es selbst – der unter dem Begriff Vaterschaftsurlaub bekannte Gesetzesentwurf der Familienministerin Lisa Paus wurde noch nicht beschlossen. Warum führen Sie bei SAP dennoch bereits jetzt eine darauf basierende Regelung ein?
Ich würde die Partnerzeit nie als „Vaterschaftsurlaub“ bezeichnen, denn mit einem Urlaub verbinde ich etwas anderes als Baby, Windeln, Wochenbett und Haushalt. Dies vorausgeschickt: Wir möchten bewusst eine Anschubhilfe für die von der Bundesregierung geplanten Familienstartzeit sein und damit den Vorstoß der Familienministerin unterstützen. Gleichzeitig wollen wir unsere bisherige „Väterzeit“, die wir 2019 vorgestellt haben, überarbeiten. Nach unserer bisherigen Regelung können alle Mitarbeitende ihre Arbeitszeit in den ersten acht Wochen nach der Geburt um 20 Prozent reduzieren – und zwar ohne Gehaltseinbußen.
Zurück zur neuen SAP-Regelung, der „Partnerzeit“. Gilt diese auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften?
Selbstverständlich. Sie gilt für jegliche Familienmodelle, auch für Adoptiveltern oder beispielsweise ein Großelternteil. Wichtig ist nur, dass es eine Bezugsperson des neugeborenen Kindes ist, die die Mutter in den ersten sechs Wochen nach der Geburt oder nach der Adoption des Kindes unterstützen kann. Familie ist vielfältig und individuell – genau darauf möchten wir auch mit unserer neuen Regelung Rücksicht nehmen.
Was muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin vorlegen, um Anspruch auf eine Partnerzeit zu haben?
Wir haben es simpel gehalten: Der entsprechende Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin teilt ihrer Führungskraft rechtzeitig und ganz formlos den Zeitpunkt der Geburt mit. Dies geschieht grundsätzlich auf Vertrauensbasis, es ist keine Urkunde und kein Formular notwendig. Anschließend startet er oder sie den üblichen digitalen Prozess in unserem System, wie bei einem Urlaubsantrag auch.
Wie von Ihnen eingangs erwähnt, sieht der Gesetzesentwurf zum Vaterschaftsurlaub nur eine zweiwöchige Freistellung vor. Warum braucht es bei SAP eine sechswöchige Freistellung für den zweiten Elternteil?
Wir glauben, dass mindestens sechs Wochen nach der Geburt erforderlich sind, um mit all den Herausforderungen des Elternwerdens fertig zu werden.
Wie viele SAP-Mitarbeitende werden einer ersten Einschätzung nach von der Freistellung Gebrauch machen?
Wir gehen von jährlich 700 bis 800 Mitarbeitenden aus. Unser bisheriges Angebot wurde von mehr als 90 Prozent der Väter beziehungsweise Partner und Partnerinnen der Mutter in Anspruch genommen. Basierend auf diesen Zahlen rechnen wir derzeit mit einer Investition von mehreren Millionen Euro jährlich für die „Partnerzeit“.
Wird die „Partnerzeit“ Ihrer Meinung nach dafür sorgen, dass mehr oder weniger Elternzeit vom zweiten Elternteil genommen wird?
Eine Antwort auf diese Frage wäre Spekulation. Mir geht es grundsätzlich weniger um eine „Missionierung“ oder „Bevormundung“ unserer Kolleginnen und Kollegen, sich Elternzeit zu nehmen, sondern darum, Wahlfreiheiten und Angebote zu schaffen, damit sie selbst – abhängig von ihrer individuellen Lebensform – ihre ganz persönliche Entscheidung treffen können. Diesen Ansatz fahren wir übrigens bei all unseren Initiativen. Wir werden 2025 sehen, wie sich das Ganze entwickelt.
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.

