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Immer weniger Unternehmen sind tarifgebunden

Immer weniger Menschen arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen. Zwischen 1990 und 2020 ist die Prozentzahl der Beschäftigten, die in Betrieben mit einer Tarifbindung tätig gewesen sind, um rund 30 Prozent gesunken. Dies zeigt eine aktuelle Publikation des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Als Hauptursache für die rückläufige Tarifbindung über die letzten dreißig Jahre macht die Analyse den Strukturwandel aus. Neu gegründete Unternehmen, zum Beispiel IT- und Medienfirmen, wollen sich häufig nicht an einen Tarif binden. Andere Betriebe verlassen die Tarifbindung, weil sie die Regelungen als einengend empfinden.

Starker Rückgang tarifgebundener Betriebe

Der Trend zum Rückgang von Tarifbindungen begann bereits in den 1990er-Jahren: In Westdeutschland arbeiteten 1996 noch 80 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, während es bis 2020 nur noch 53 Prozent waren. In Ostdeutschland verringerte sich der Anteil von 73 auf 43 Prozent. 1996 waren im Westen 59 Prozent der Unternehmen tarifgebunden; dieser Anteil schrumpfte bis 2020 auf 28 Prozent. Im Osten unterlagen 1996 noch 43 Prozent einem Branchen- oder Haustarifvertrag gegenüber lediglich 19 Prozent in 2020.

Parallel dazu ist die Mitgliedschaft in Gewerkschaften noch stärker zurückgegangen. 1991 waren rund 14 Millionen Beschäftigte in einer der großen Gewerkschaften organisiert und 2020 hatte sich die Anzahl auf nur noch sieben Millionen halbiert. In dieser Zeit sank der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an allen Beschäftigten von 39 auf gut 18 Prozent. Das Bestehen einer Gewerkschaft ist zwar kein Muss für eine Tarifbindung, macht sie allerdings wahrscheinlicher. Damit kann eine Ursache für den Rückgang der Tarifbindungen mit der sinkenden Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder begründet werden.

Wie kann Tarifbindung gefördert werden?

Um die rückläufige Entwicklung der Tarifbindung aufzuhalten, setzte die Politik unter anderem das Tarifautonomiestärkungsgesetz von 2014 auf. Damit wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt und es wurde geregelt, dass Tarifverträge in einer Branche schon dann für allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn ein „konkretisiertes öffentliches Interesse“ besteht.

Dieser politische Ansatz zur Gegensteuerung des Trends wird nicht von allen gutgeheißen. Nach Ansicht der Autoren der IW-Publikation hat die damalige Regierung mit dem Gesetz an der falschen Stelle angesetzt. Denn die Ursache der Mitgliederschwäche der Gewerkschaften werde damit nicht behoben. Die Wissenschaftler kritisieren, dass der Staat mit seinen Instrumenten zu tief in den Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien eingreift. Das treffe auch auf den neuen Koalitionsvertrag zu, der vorsieht, bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen nur Unternehmen zu berücksichtigen, die tarifgebunden sind oder Tariflöhne zahlen. Mit solchen Maßnahmen beschleunige sich die Erosion der Tarifautonomie noch weiter, weil die vom Vertrag erfassten Beschäftigten nicht dazu motiviert würden, in eine Gewerkschaft einzutreten, warnt das IW.

Was kann nun aber getan werden, um die Anzahl der tarifgebundenen Unternehmen zu erhöhen? Laut den IW-Experten gelte es, die Mitgliederstärke von Tarifträgerverbänden und Gewerkschaften zu erhöhen und die Mitgliederbasis zu stärken. Um die Bereitschaft der Betriebe zu einer Tarifbindung zu steigern, sollte die im Tarifvertragsgesetz vorgeschriebene Nachbindung entfallen, so die Forscher. Die Nachbindung legt fest, dass laufende Tarifverträge in einem Unternehmen selbst dann noch gelten, wenn es aus einem Arbeitgeberverband austritt. Statt auf Zwang zu setzen und in die Kompetenzen der Tarifparteien einzugreifen, empfiehlt das IW der Politik, die Attraktivität der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einem Arbeitgeberverband zu erhöhen. So sei es zum Beispiel sinnvoll, wenn Gewerkschaftsmitglieder ihre Beiträge leichter von der Einkommensteuer absetzen könnten. Alternativ könne der Staat für Beschäftigte, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, aber in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten, Solidaritätsbeiträge einführen. Auf jeden Fall müsse die Stärkung der Tarifbindung „von unten“ geschehen, lautet das Fazit.

Die Publikation „Die Legitimität der Tarifautonomie in Deutschland, IW-Analysen 148 Wirtschaftspolitische Lehren aus historischen Debatten von 1918 bis heute“ kann hier heruntergeladen werden.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.