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Mindestlohnerhöhung könnte mehr Frauen von Teilzeitarbeit überzeugen

Die geplante Mindestlohnerhöhung könnte dafür sorgen, dass mehr Frauen in Teilzeit arbeiten. Dies sagen ein Wissenschaftler und eine Wissenschaftlerin des ifo-Instituts mit einer Simulationsanalyse voraus. Ihre Vermutung: Steigt der Mindestlohn wie geplant im Oktober 2022 auf 12 Euro, würden mehr Frauen ihre Arbeitszeit verkürzen und teilweise auch von einer Vollzeitanstellung in einen Mini- oder Midijob wechseln.  Denn für viele verheiratete Frauen ist diese Option aus strategischen und steuerrechtlichen Gründen besser, als eine Vollzeitbeschäftigung. Für HR hieße das wiederum, mehr bürokratischen Aufwand, da mehr Menschen für weniger Stunden pro Woche im Unternehmen arbeiten.

Diese Vorhersage ergebe sich nicht nur aus der Erhöhung des Mindestlohns sowie der Anhebung der Minijobgrenze auf 520 Euro pro Monat, sondern auch aus der Ausweitung der Gleitzone für Midijobs auf 1.600 Euro bei gleichzeitigem Gleichbleiben der Regelung zum Ehegattensplitting. Damit wird es einfacher, mehr Geld mit einer Geringbeschäftigung zu verdienen und nicht aufgrund des Ehegattensplittings – wie es bei einer Vollzeitbeschäftigung der Fall wäre – mehr Steuern zahlen zu müssen.

Zweischneidiges Schwert

Durch die neue Kombination der Regelungen werden zwar laut Schätzung des ifo-Experten und der -Expertin etwa 50.000 Menschen mehr in den Arbeitsmarkt eintreten – darunter wahrscheinlich etwa 42.000 Frauen. Gleichzeitig würden Beschäftigte aber weniger Stunden pro Woche arbeiten, schließlich verdienen sie nun mehr innerhalb einer kürzeren Zeit. Laut der Analyse führe das dazu, dass rund 33.000 Menschen ihre Vollzeitbeschäftigung für eine Teilzeitanstellung aufgeben. Zu diesem Schritt würden sich schätzungsweise vor allem Frauen entscheiden – 22.000 im Vergleich zu 11.000 Männern.

Die Ergebnisse stehen im Kontrast zu den Absichten, die die Ampelkoalition mit der Reform kundgetan hat. „Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem Frauen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei der Verkündung der Mindestlohnerhöhung im Februar dieses Jahres. Zudem wolle man durch die Ausweitung der Gleitzone für Midijobs „den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung glätten, damit Anreize erhöht werden, um über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein“. Außerdem betonten die Koalitionspartner: Mit der neuen Regelung soll vermieden werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden.

Dass diese Ziele mit der Reform möglicherweise nicht erreicht werden, hatten zuvor verschiedenste Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft und Forschung angemerkt. So auch Johannes Seebauer, Mindestlohnexperte vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). „Minijobs konkurrieren mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, und sind – vor allem für verheiratete Frauen – Teilzeitfallen und anfällig für Missbrauch“, sagt Seebauer.

Info

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.