Quiet Vacationing: Neuer Hype oder leeres Buzzword?

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Sommerzeit ist Urlaubszeit: Und auch das mediale Sommerloch fängt langsam an, sich auszubreiten. Um die thematische Leere zu füllen, kommt ein kleiner Urlaubsaufreger gerade recht. Man nehme also ein bisschen Arbeitsverweigerung, gemischt mit Beschwerden über die ewig beklagten Millenials und ihre überzogenen Ansprüche an Work-Life-Balance, rühre noch etwas Denglish hinzu und fertig: Nach „Quiet Quitting“ und „Quiet Firing“ gibt es nun das „Quiet Vacationing.“

Seinen Ursprung hat der Begriff in der „Out of Office Culture“-Umfrage des amerikanischen Marktforschungsunternehmens The Harris Poll, der Ende Mai veröffentlicht wurde. 37 Prozent der 486 befragten Angestellten aus der Altersgruppe 28 bis 43 gaben dabei an, dass sie sich bei der Remote-Arbeit bereits Auszeiten genommen hätten, ohne offiziell frei zu nehmen. Unter den genannten Strategien waren das Bewegen der Maus mit einem sogenannten „Mouse Mover“, um dem Arbeitsrechner Anwesenheit vorzutäuschen, und vorprogrammierte E-Mails, die Arbeitseifer zu später oder früher Stunden simulierten.

Statt Work-Culture also „Work-Around-Culture“, wie Libby Rodney, Chief Strategy Officer bei The Harris Poll dieses Vorgehen in einem CBNC-Interview nannte: „Nicht ganz Quiet Quitting, eher Quiet Vacationing.“ So wurde das neue Trendwort geboren. „‚Quiet Vacationing’ Raises Ethical Questions This Summer” titelt das Forbes-Magazin, Fortune nannte es den „Albtraum jedes CEO“. Und inzwischen hat es das Thema auch in deutsche Medien geschafft: „Quiet Vacationing ist die passive Art, sich zu wehren“, kommentiert Heike Buchter in der Zeit-Kolumne Fünf vor 8:00.

Erholung erzwingen

Wenn „Quiet Quitting“ also als eine Art „Dienst nach Vorschrift“ ist, wird dieser bei „Quiet Vacationing“ unter Tarnung ausgeführt: Man simuliert mit dem Zeiterfassungssystem oder der Anwesenheitsanzeige Beschäftigung, während man in Wirklichkeit etwas ganz Anderes oder auch einfach gar nichts macht. Ein wenig erinnert es an „Revenge Bedtime Procrastination“ – einem Artikel aus dem National Geographic nach ist dies eine sich insbesondere in China verbreitende Gewohnheit, die aber auch hierzulande einigen bekannt vorkommen wird. Hier wird mangelnde Freizeit über den Tag hinweg abends durch langes Aufbleiben aufgeholt, was wiederum auf die Kosten des eigenen Schlafes geht.

Bleibt die Frage, ob „Quiet Vacationing“ überhaupt ein Phänomen an sich ist, das ernst genommen werden sollte. Denn die Umfrageergebnisse hängen vor allem damit zusammen, dass es in den USA keine gesetzlich festgelegte Mindestanzahl von bezahlten Urlaubstagen gibt. Laut dem U. S. Bureau of Labor Statistics bekommen Angestellte im Durchschnitt 10 Tage bezahlten Urlaub nach einem Jahr im Job angeboten. Die befragten Angestellten in der Umfrage von The Harris Poll nahmen im Schnitt zwar etwas mehr, nämlich 15 Tage im Jahr, lagen damit immer noch unter dem globalen Durchschnitt von 18,2. Und fast die Hälfte aller Befragten gab an, dass sie sich davor fürchten, Urlaubsanträge einzureichen. Sie trauen sich also offenbar nicht, Urlaub einzureichen und nehmen ihn stattdessen heimlich. Es ist also nicht die arbeitsscheue Einstellung der Millenials, die zu diesen Umfrageergebnissen führt, sondern die Arbeitskultur in amerikanischen Unternehmen.

Auf den Vertrag kommt es an

Christoph Seidler ist Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Osborne Clarke. (Foto: Osborne Clarke)

Was sagt das Arbeitsrecht in Deutschland zur Simulation von Tätigkeit im Home Office? Grundsätzlich, so Christoph Seidler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist das Vortäuschen von Arbeitszeit eine schwere Pflichtverletzung und kann sogar strafbar sein. „Wird der Fall bekannt“, erklärt der Rechtsanwalt, „muss der Mitarbeiter mit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung rechnen. Die Arbeitsgerichte sind bei derartigen Fällen sehr streng.“ Allerdings: Schafft der Mitarbeitende trotz eingeschummeltem Kurzurlaub sein Arbeitspensum, kommt es auf den genauen Wortlaut des Arbeitsvertrages an. „Häufig wird die Arbeitspflicht noch mit der Zeit angegeben, das heißt der Mitarbeiter schuldet nicht das Ergebnis, sondern beispielsweise in Vollzeit 40 Stunden in der Woche.“ Diese müssen dann vollständig abgearbeitet werden, der oder die Beschäftigte muss bei Erledigung aller Aufgaben beispielsweise die Führungskraft um neue Aufgaben bitten.

Auch Vertrauensarbeitszeit ist kein Freifahrtschein: Die vereinbarte Zahl an Arbeitsstunden muss absolviert werden. Christoph Seidler: „Der Mitarbeiter kann dann während der Kernarbeitszeiten auch andere Tätigkeiten erledigen, solange er die Arbeitszeit zu einem anderen Zeitpunkt nachholt.“ Schuldet der Mitarbeitende dem Unternehmen tatsächlich nur das Ergebnis seiner Arbeit und liefert es rechtzeitig in der erforderlichen Qualität, sei das „Vortäuschen“ von Arbeitszeit lediglich „fragwürdig“, aber nicht pflichtwidrig. „Mittels Kündigung oder Abmahnung sanktionierbar ist es dann nicht.“ Auch die Verwendung eines Mouse Movers oder ähnlicher Mittel allein ist noch nicht unzulässig – erst die Vortäuschung von Arbeit selbst ist ein Pflichtverstoß, sagt Seidler. „Mit dem Einsatz gibt der Mitarbeiter außerdem zu erkennen, dass er eigentlich von seiner Arbeitspflicht ausgeht.“

Stiller Protest

Und hier nähern wir uns dem altbekannten Kern der Sache: Wenn Mitarbeitende überlegen, wie Maus und Keyboard möglichst kreativ zu bewegen sind (Simpson-Fans erinnern sich vielleicht an die wippende Vogelfigur, welche bereits 1995 remote eine Tastatur bediente) hakt es gewaltig in der Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden und dem Unternehmen. Wie auch beim „Quiet Quitting“ und „Quiet Firing“ ist wohl das Wort „Quiet“ beim „Quiet Vacationing“ das größte Problem. In einer Arbeitsumgebung, in der Beschäftigten ausreichend Erholungszeit zugesprochen wird und sie sich zudem sicher fühlen, mit ihren Vorgesetzten über ihre Arbeitsbelastung zu sprechen, muss wohl nicht befürchtet werden, dass sie sich in Scharen ihren nicht eingereichten Urlaub auf Firmenkosten zurückholen. Es ist eher zu erwarten, dass auch dieser Trend den Weg des „Quiet Quitting“ geht. Befragungen zwei Jahre nach Aufkommen des Begriffs konnten keine Indizien für ein massenhaftes Vorkommen hierzulande finden.

Angela Heider-Willms verantwortet die Berichterstattung zu den Themen Transformation, Change Management und Leadership. Zudem beschäftigt sie sich mit dem Thema Diversity.