Digitale Transformation, Automatisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz verändern derzeit zahlreiche Geschäftsmodelle. Für Personalabteilungen bedeutet das: Arbeitsplätze verschwinden, neue entstehen – häufig mit ganz anderen Kompetenzanforderungen. Viele Unternehmen reagieren mit groß angelegten Transformationsprogrammen, Umschulungen und Reskilling-Initiativen – zuletzt beispielsweise bei Ergo. Statt betriebsbedingten Kündigungen soll bei dem Versicherer unter anderem eine Reskilling-Akademie aushelfen.
Hinter solchen Transformationsvereinbarungen stecken meist monatelange Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern. Wenn Arbeitsplätze wegfallen, gleichzeitig aber auch neue entstehen, geht es nicht nur um unterschiedliche aufeinandertreffende Interessen, sondern auch darum, rechtliche Pflichten einzuhalten. Es ist ein Austarieren von Ansprüchen der Beschäftigten und unternehmerischen Entscheidungen.
Dabei stellen sich folgende Fragen: Wann dürfen Arbeitgeber Beschäftigte zu neuen Tätigkeiten verpflichten? Wann müssen sie Weiterbildungen anbieten und Reskilling umsetzen? Müssen Beschäftigte zwangsweise dieser Weiterbildung nachgehen? Hierfür haben wir mit dem Arbeitsrechtler Alexander von Chrzanowski, Fachanwalt für Arbeits- und IT-Recht bei der Kanzlei Rödl, gesprochen.
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