Themenspecial April: BEM

Gemeinsam die Arbeitsfähigkeit erhalten
Laut Sozialgesetzbuch sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Mitarbeitern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder in Summe arbeitsunfähig ist, muss das Unternehmen klären, wie die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und künftig erhalten werden kann.
Doch wie können die Maßnahmen konkret aussehen? Welche Rechte und Pflichten existieren? Und worauf kommt es in einem BEM-Gespräch an?
In unserem Themenspecial „BEM“ erfahren Sie, wie eine professionelle Wiedereingliederung abläuft, welche Rolle ein BEM bei einer krankheitsbedingten Kündigung spielt und wo Unternehmen und Arbeitnehmer Unterstützung finden.
> Schritt für Schritt zurück in den Beruf (Durchführung eines BEM)