Aktuelle Ausgabe neu

Newsletter

Abonnieren

Ist Ihr Freiwilligkeitsvorbehalt noch wirksam?

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Kennen Sie das? Sie buchen ein Hotelzimmer oder ein Bahnticket, aber wissen noch gar nicht so genau, ob Sie die Reise antreten können. Krankheit, Kinderbetreuung, Planänderungen: Manchmal kommt einfach etwas dazwischen. Entdeckt man dann in den Buchungsdetails eine Stornierungsoption, bucht es sich gleich entspannter. Ärgerlich wird es gegebenenfalls jedoch, wenn sich später herausstellt, dass die Stornierung an Bedingungen geknüpft ist – etwa Fristen oder eine hohe Gebühr.

So oder so ähnlich geht es vermutlich all jenen Arbeitgebern, die sich in Sicherheit wähnen, weil sie ihre Sonderzahlungen unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt haben. Weihnachts- oder Urlaubsgeld? Gerne, doch nur solange es der Firma wirtschaftlich gut geht.

„Zugunsten des Employer Branding haben Arbeitgeber in der Vergangenheit eigentlich nie von dem Freiwilligkeitsvorbehalt Gebrauch gemacht.“

Matthias Köhler

Ist der Rettungsanker noch intakt?

Der Arbeitnehmermarkt hat viele Prämien zur Selbstverständlichkeit gemacht. Doch seit etwa zwei bis drei Jahren müssen viele Unternehmen hinterfragen, ob sie sich das (noch) leisten können. Der Wind hat sich gedreht, und so mancher Arbeitgeber muss zu lang vergessenen Mitteln greifen: „Wir streichen das Weihnachtsgeld.“ Sie setzen also den Rettungsanker Freiwilligkeitsvorbehalt.

Personalwirtschaft+Zugang wählen und weiterlesen:

Jahreszugang
Personalwirtschaft Digital

1 Monat gratis

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175 € /Jahr
Gratismonat starten

Monatszugang
Personalwirtschaft Digital

25 € / Monat
im Monatsabo

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Jederzeit monatlich kündbar
Jetzt bestellen