Eine Fernsehjournalistin ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde wegen einer möglichen Lohndiskriminierung gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht verwies auf die Möglichkeit, vor den Arbeitsgerichten ausreichenden Rechtsschutz zu erlangen (BVerfG, Urteil vom 01.06.2022, Aktenzeichen 1 BvR 75/20).
Anspruch auf Equal Pay?
Im ursprünglichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten verlangte die Frau zunächst einen Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz. Ein solcher wurde ihr vom Bundesarbeitsgericht auch zugesprochen. Damit konnte sie von ihrem Arbeitgeber, dem ZDF, erfragen, wie viel männliche Kollegen in vergleichbarer Position verdienen. Danach hatte sie Gewissheit, dass männliche Kollegen mehr verdienen als sie.
Im zweiten Schritt wollte die Reporterin den Differenzlohn einklagen und erreichen, dass sie in Zukunft wie ihre männlichen Kollegen bezahlt wird. Diesbezüglich war aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht gar nicht zugelassen worden, auch die nachfolgende Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Im Anschluss legte die Journalistin Verfassungsbeschwerde ein.
BVerfG: Zahlungsanspruch nicht offensichtlich aussichtslos
Die Verfassungsbeschwerde genüge im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität nicht den gesetzlichen Darlegungsanforderungen, so das Bundesverfassungsgericht. Mit anderen Worten: Für das Bundesverfassungsgericht war fraglich, ob die Beschwerdeführerin alle Möglichkeiten, die das arbeitsgerichtliche Verfahren bietet, ausgeschöpft hat. Es wies darauf hin, dass die Revision beim Bundesarbeitsgericht zur Auskunft über das Vergleichsentgelt Erfolg hatte.
Mit dieser Auskunft kann die Journalistin nach Ansicht der Verfassungsrichter einen Zahlungsanspruch geltend machen, der „jedenfalls nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos“ wäre. Das Bundesarbeitsgericht habe klargestellt, dass ein die eigene Vergütung übersteigendes mitgeteiltes Vergleichsentgelt die Vermutung begründe, es liege eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts vor.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.