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VW kündigt Tarifverträge: Vier-Tage-Woche statt Stellenabbau?

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UPDATE, 10. September 2024: Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, hat Volkswagen mehrere bestehenden Tarifverträge jetzt auch offiziell gekündigt. Damit endet zum 31. Dezember unter anderem auch die seit 30 Jahren immer wieder fortgeschriebene Beschäftigungssicherung.


Ursprünglicher Beitrag:

Die Vier-Tage-Woche ermöglicht eine bessere Work-Life-Balance, erhöht die Produktivität und verbessert die Arbeitgeberattraktivität. Zuletzt war das Arbeitszeitmodell von Unternehmen eher als Luxus-Benefit diskutiert worden. Dass sie aber auch eine Rettung vor dem Stellenabbau sein kann, ist dabei in Vergessenheit geraten. Bis jetzt. Denn die Gewerkschaft IG Metall hat sie jüngst als Alternative zu betriebsbedingten Kündigungen bei Volkswagen (VW) in den Raum geworfen.

VW befindet sich in einer Umsatzkrise und schnürt deshalb das Sparprogramm immer enger. Zunächst wollte das Unternehmen versuchen, mit Altersteilzeit und Abfindungen bis 2026 das Ergebnis um zehn Milliarden Euro zu verbessern. Aufgrund vom schlecht laufenden Neugeschäft hat der Vorstand Medienberichten zufolge nun aber beschlossen, weitere vier Milliarden Euro einzusparen. Dafür müssten die Personalkosten durch drastischere Mittel gesenkt werden. Wie das Management Anfang der Woche mitteilte, soll der seit 30 Jahren geltende Vertrag zur Beschäftigungssicherung gekündigt werden, welcher ursprünglich bis 2029 laufen sollte.

Damit sind erstmals seit drei Jahrzehnten betriebsbedingte Kündigungen und erstmals überhaupt in der Unternehmensgeschichte Werkschließungen in Deutschland möglich. „Das wirtschaftliche Umfeld hat sich nochmals verschärft, neue Anbieter drängen nach Europa“, wird VW-Chef Oliver Blume in einer Unternehmensmitteilung zitiert. „In diesem Umfeld müssen wir als Unternehmen jetzt konsequent agieren. Auch Werkschließungen von fahrzeugproduzierenden und Komponenten-Standorten können in der aktuellen Situation ohne ein schnelles Gegensteuern nicht mehr ausgeschlossen werden.“

Steht uns ein erneutes „Wunder von Wolfsburg“ bevor?

VW-Beschäftigte reagierten empört auf das Vorhaben, Betriebsratschefin Daniela Cavallo kündigte massiven Widerstand an. Die IG Metall hat jetzt eine Alternative vorgeschlagen, die Volkswagen nur zu gut kennt: IG-Metall-Chefin Christiane Benner schlug vor, Personalkosten durch die Einführung einer Vier-Tage-Woche zu senken. Das Arbeitszeitmodell hatte Volkswagen vor rund 30 Jahren schon einmal vor einem Stellenabbau bewahrt und ging damit als „Wunder von Wolfsburg“ – wie es der damalige ARD-Tagesthemen-Moderator Ulrich Wickert bezeichnete – in die Geschichte ein.

1992/93 war der Automobilhersteller in seine bis dato schlimmste Absatzkrise gerutscht. Mehr als 30.000 Arbeitsplätze standen auf dem Spiel, wenn die Kosten nicht um 20 Prozent gesenkt würden. Laut dem damaligen Management habe es einen drastischen Absatzrückgang gegeben, der zu einem dramatischen Personalüberhang geführt habe. Der Konzern ging mit Betriebsrat und IG Metall in Verhandlungen. Dabei standen sich folgende Positionen gegenüber: VW wollte 20 Prozent Personalkosten einsparen und dafür die Arbeitszeit der Beschäftigten um 20 Prozent (von 36 auf 28,8 Stunden) verringern, wodurch der Lohn der Mitarbeitenden ebenfalls um 20 Prozent sinken sollte. Die Arbeitnehmervertretung wollte die Arbeitsplätze der Beschäftigten sichern und deren Lohn so wenig wie möglich senken. Die Lösung: Zum 1. Januar 1994 wurde mittels eines Sondertarifvertrags die Vier-Tage-Woche bei VW eingeführt.

So führte VW 1994 die Vier-Tage-Woche ein

Geschickt war dabei vor allem die Vereinbarung zum Lohn: Die Beschäftigten arbeiteten weniger, erhielten dafür aber dasselbe monatliche Einkommen. Das Gehalt der Mitarbeitenden wurde zwar um 20 Prozent verringert, doch wurde durch Umlagen von Sonderzahlungen zum gewohnten Lohn aufgestockt. Ein Teil des Urlaubsgeldes sowie Sonderzahlungen wurden in monatliche Zahlungen umgewandelt. Gleichzeitig wurden Erholungszeiten aufgekauft, fällige Tariferhöhungen miteingerechnet und die 35-Stunden-Woche, welche für 1995 verhandelt wurde, vorgezogen. Dadurch machten die Beschäftigten unterm Strich einen Verlust von zehn Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens anstatt der vom Unternehmen eingesparten 20 Prozent. Zudem verhandelten die Tarifparteien eine Beschäftigungsgarantie, die seitdem immer wieder neu beschlossen wurde.

„Es ist möglich, statt Plattmachen durch Entlassungen eine Beschäftigungsgarantie durchzusetzen“, sagte Jürgen Peters, Verhandlungsführer der IG Metall, damals. Eine Ansicht, welche das derzeitige VW-Management so auf den ersten Blick nicht zu teilen scheint. Jüngst hätte es laut IG-Metall-Chefin Benner kürzere Arbeitszeiten abgelehnt.

Diese arbeitsrechtlichen Wege gibt es

Sollte es zu einem Umdenken kommen, stellt sich eine weitere HR-Frage: Wo verankert der Arbeitgeber die Vier-Tage-Woche am besten? In einem Tarifvertrag oder mittels Kurzarbeit? Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, geht mögliche Szenarien durch.

Mittels eines Abschlusses von sogenannten Standortsicherungstarifverträgen (auch Sanierungstarifverträge genannt) könne meist in Form eines Firmentarifvertrags eine Vier-Tage-Woche eingeführt werden. Allerdings gebe es hier zu bedenken: Der Sondertarifvertrag muss für alle Arbeitsverhältnisse gelten, damit es betriebsweit eine Vier-Tage-Woche gibt. Dafür müssen Arbeitsverträge entweder tarifgebunden sein oder eine entsprechende arbeitsrechtliche Bezugnahme auf mögliche Sonderregelungen enthalten. „Es ist fraglich, ob gegebenenfalls bei außertariflich Angestellten ebenfalls solche Verweisungsklauseln enthalten sind“, sagt Fuhlrott. Da VW bereits 1994 auf diese Art die Vier-Tage-Woche eingeführt hat, lässt sich davon ausgehen, dass der Betrieb diese Problematik auf dem Schirm hat.

Die Vier-Tage-Woche mittels Kurzarbeit einzuführen, ist laut Fuhlrott dagegen im Fall von VW eher unrealistisch. Denn: Eine der Bedingungen von Kurzarbeit ist, dass der Arbeitsausfall vorübergehend ist. „Vorübergehend“ werde dabei in Anlehnung an die Förderungsdauer des Kurzarbeitergelds mit maximal zwölf Monaten bemessen. „Da VW über einen Personalabbau nachdenkt, ist davon auszugehen, dass der Arbeitsplatzüberhang dauerhaft besteht“, sagt der Arbeitsrechtler. „Insoweit dürften die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einführung der Kurzarbeit nicht vorliegen.“

Weitere Bedingungen der Kurzarbeit sind: Mindestens ein Drittel der im Betrieb oder betroffenen Abteilung Beschäftigten müssen im jeweiligen Kalendermonat einen Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben und der Arbeitsausfall muss unvermeidbar sein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, könnte die Kurzarbeit laut Fuhlrott ein gutes Mittel sein, um die Vier-Tage-Woche einzuführen. „Vorteilhaft bei der Kurzarbeit ist, dass die Agentur für Arbeit Leistungen gewährt, sodass der tatsächliche Ausfall der Arbeitszeit bei den Beschäftigten teilweise kompensiert wird“, sagt Fuhlrott.

Um die Vier-Tage-Woche als Alternative zum Stellenabbau einzuführen, haben Unternehmen laut dem Arbeitsrechtler noch zwei weitere Möglichkeiten. Einerseits können sie mit jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin jeweils Vereinbarungen anstelle einer Kündigung abschließen. Dabei könne auch ausgemacht werden, dass die Reduzierung der Arbeitszeit nur befristet ist, wie es auch die „Brückenteilzeit“ vorsehe. Andererseits könne ein Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat verhandelt werden, der Änderungskündigungen der Mitarbeiter von Vollzeit in Teilzeit erlaubt – gegebenenfalls mit einer Namensliste. Ob VW erneut offen für eine Vier-Tage-Woche ist und wenn ja für welche Art der Einführung, bleibt abzuwarten.

(Der Beitrag wurde ursprünglich am 6. September 2024 veröffentlicht und zuletzt am 10. September 2024 aktualisiert.)

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.