Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Weiterbildungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz regelt eine Ausbildungsgarantie, Qualifizierungsgelder sowie eine Weiterbildungsförderung. Damit soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden, indem inländisches Potenzial gefördert wird. „Wir gehen vorwärts auf dem Weg in eine Weiterbildungsrepublik“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei der Bekanntgabe des Entwurfs.
Die wohl größte Neuerung, die der Entwurf mit sich zieht, ist die Ausbildungsgarantie. Jede und jeder in Deutschland soll die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu beginnen. Über die Förderung von Langzeitpraktika als „Probezeit“ für eine Ausbildung und Berufsorientierungspraktika, sollen vor allem junge Menschen den Beruf kennenlernen und die Hemmschwelle, eine Ausbildung zu beginnen, niedriger werden. Gleichzeitig plant das Kabinett, gemeinsam mit dem Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit, verbesserte Unterstützungsangebote für junge Menschen auf dem Weg in die Ausbildung anzubieten. Welche Beratungsangebote genau das sind, wurde im Entwurf nicht genauer erläutert. Wer sich für eine Ausbildung interessiert, soll zudem zukünftig Fahrt- und Unterkunftskosten erstattet bekommen und oder einen Mobilitätszuschuss erhalten. Findet ein Interessierter oder eine Interessierte kein Unternehmen, das ihn oder sie ausbilden möchte, hat er oder sie Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung.
Fördermittel für alle Berufe
Der Gesetzesentwurf sieht weitere finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber vor, die in eine Ausbildung verwickelt sind. Ab dem 1. Dezember 2023 sollen Arbeitgeber und Mitarbeitende nach Betriebsgröße gestaffelte Fördersätze für Lehrgangskosten erhalten, sowie Arbeitsentgeltzuschüsse, die nun auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben sind. Die Fördersätze sollen zukünftig alle Arbeitgeber und Mitarbeitende beziehen können, die Weiterbildungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Bisher konnten dies nur solche, die vom Strukturwandel betroffene Tätigkeiten ausüben oder diejenigen, die sich für eine „Weiterbildung in Engpassberufe“ entscheiden.
Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Staat soll es für alle Unternehmen und Mitarbeitende geben, denen durch den Strukturwandel ein Verlust von Arbeitsplätzen droht und bei denen eine Weiterbildung ermöglicht, dass die sich qualifizierenden Beschäftigten weiterhin einen Job im Unternehmen ausüben können. So soll ein entsprechender Arbeitgeber von Entgeltzahlungen für qualifizierende Mitarbeitende entlastet werden. Die Unternehmen selbst sollen allerdings die Weiterbildungskosten tragen. Entsprechende Beschäftigte erhalten vom Staat ein Qualifizierungsgeld, das sich von der Höhe an das Kurzarbeitergeld anlehnt. Es kann vom Arbeitgeber aufgestockt werden.
Die Voraussetzungen für die finanzielle Hilfe
In allen Fällen soll die Unterstützung maximal 3,5 Jahre andauern. Ob Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer die Fördermittel erhalten, ist allerdings an Voraussetzungen gebunden. Mindestens 20 Prozent der Mitarbeitenden eines Betriebs müssen innerhalb von drei Jahren strukturbedingt Qualifizierungsbedarfe aufweisen. Zählt das Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte, müssen mindestens 10 Prozent der Mitarbeitenden betroffen sein. Um die finanzielle Unterstützung zu bekommen, ist es zudem nötig, dass Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder eine Erklärung verfasst haben, in der Qualifizierungsbedarfe festgehalten sind. Schlussendlich müssen die Träger der Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung zugelassen sein.
Auffällig am Gesetzesentwurf: Der Arbeitsminister hatte in den vergangenen Monaten immer wieder öffentlich kommuniziert, eine Bildungszeit nach österreichischem Vorbild einführen zu wollen. Von ihr ist im Gesetzesentwurf allerdings nichts zu lesen.
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.