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Bereinigter Gender Pay Gap bei 5,5 Prozent

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Frauen verdienen in Deutschland – ungeachtet von Branche, Position und Voll- oder Teilzeittätigkeit – derzeit 17,3 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Das zeigt eine Analyse von > Mercer, für die Gehaltsdaten von über 730 Unternehmen in Deutschland ausgewertet wurden, die 2019 am Mercer Total Remuneration Survey (TRS) teilgenommen haben und mehr als 373 000 Stelleninhaber verschiedener Branchen repräsentieren. Zum Vergleich: Das Statistische Bundesamt hat einen Gehaltsunterschied von 21 Prozent ermittelt, die OECD 16,2 Prozent. Für die Analyse von Mercer wurden die Werte auf Vollzeit hochgerechnet. Unter Einbeziehung variabler Vergütungsbestandteile wie beispielsweise Boni ergibt sich eine unbereinigte Gehaltslücke von 19,2 Prozent.

Auf vergleichbarem Posten und mit der gleichen Qualifikation kommen Frauen hierzulande im Schnitt auf 5,5 Prozent weniger Gehalt als Männer. Während die bereinigte Lohnlücke bei Facharbeitern und Spezialisten noch durchschnittlich 4,2 Prozent beträgt, nimmt sie mit zunehmender Hierarchieebene zu.

Männer werden im Unternehmen im Schnitt höher eingestuft als Frauen

Auch wenn der bereinigte durchschnittliche Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern deutlich niedriger ausfällt als der unbereinigte, gibt es noch Verbesserungspotenzial, sagt Thomas Gruhle, Vergütungsexperte bei Mercer. Auf den gleichen Positionen gebe es zwar im Mittel kaum Unterschiede zwischen den Gehältern von Männern und Frauen, aber Männer würden in den Unternehmen durchschnittlich höher eingestuft, was letztendlich zu einem höheren durchschnittlichen Gehalt führe. Sogar in weiblich dominierten Industrien repräsentierten Männer eine Mehrheit in Managementpositionen.

In Führungspositionen nützt das Entgelttransparenzgesetz wenig

Hier komme man vom Thema Gender Pay schließlich zum Thema Equal Pay, so Gruhle, wo Gehälter etwaige Gehaltslücken nicht mehr einfach mit Branchenunterschieden, Teilzeit-/Vollzeit-Verhältnissen, Seniorität oder der Position erklärbar seien. Die Studie habe allerdings ergeben, dass die Vergütungsunterschiede in Unternehmen mit einem strategischeren Vergütungsansatz im Durchschnitt deutlich kleiner sind. Der im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes eingeführte individuelle Auskunftsanspruch bei Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten wird in der Praxis laut Gruhle allerdings kaum in Anspruch genommen. Das liege auch an der konkreten Ausgestaltung: Vor allem im Bereich der Führungsfunktionen fänden sich kaum mindestens sechs Mitarbeiter des anderen Geschlechts mit einer entsprechenden Vergleichstätigkeit.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.