Die 1.500 sind voll: Mit einer dritten Zahlung in Höhe von 650 Euro pro Person in diesem Dezember hat das Familienunternehmen Stihl jetzt die steuerfreie Corona-Prämie komplett ausgenutzt. Voraussetzung: Die Beschäftigung muss am 1. Oktober 2021 oder früher begonnen haben. Bereits im November 2020 hatte es eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 350 Euro gegeben, im Juni 2021 folgte eine tarifliche Prämie in Höhe von 500 Euro an die Stammbeschäftigten des Werkzeugherstellers.
Zum deutschen Stammhaus zählen etwa 5.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch die Mitarbeitenden der deutschen Vertriebsgesellschaft in Dieburg sowie außerhalb Deutschlands – Stihl ist mit mehr als 19.000 Beschäftigten in 40 Ländern tätig – erhalten eine Prämie, allerdings orientiert sie sich am jeweiligen Lohnniveau der Produktionsmitarbeitenden vor Ort, wo mitunter ein niedrigeres Gehaltsniveau herrscht.
Die Beschäftigten profitieren von einer guten Geschäftsentwicklung. „Auch 2021 konnte Stihl den weltweiten Wachstumskurs fortsetzen – und das unter schwierigen Pandemiebedingungen, weltweit gestörten Lieferketten, Logistikproblemen sowie Materialengpässen“, sagt Michael Prochaska, Vorstand Personal und Recht bei Stihl. Schon im ersten Corona-Jahr 2020 habe es einen deutlichen Umsatzsprung gegeben, erwirtschaftet wurden rund 4,6 Milliarden Euro und damit 16,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Entscheidung zur Auszahlung der Prämien sei daher leicht gefallen. Der Betriebsrat hat die erneute Corona-Prämie begrüßt und war sofort einverstanden, dass der gleiche Betrag an alle Vollzeitbeschäftigen ausbezahlt wird, unabhängig davon, ob sie bspw. in der Produktion oder der Entwicklung arbeiten, so Prochaska. Auch Auszubildende und Dual Studierende erhalten eine Corona-Prämie und zwar in Höhe von 325 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig.
Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen bis März 2022
Ursprünglich sollte die Auszahlung einer steuerbefreiten Corona-Prämie an die Mitarbeitenden nur bis Jahresende 2020 möglich sein. Zuerst wurde die Frist bis Ende Juni 2021 verlängert und dann noch einmal bis zum 31. März 2022. Innerhalb des Sonderzahlungs-Zeitraumes (März 2020 bis April 2022) ist zwar die Steuerbefreiung auf die 1.500 Euro beschränkt, allerdings dürfen Arbeitgeber darüber hinaus weitere Zahlungen tätigen und auch danach noch eine Corona-Prämie zahlen – nur eben nicht steuerfrei.
Für die Belegschaft von Stihl gab es in diesem Jahr so weitere freiwillige Zahlungen. Neben der Corona-Prämie hat das Familienunternehmen im November wie jedes Jahr eine Weihnachtsgratifikation gezahlt, die je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 10 und 55 Prozent eines Monatseinkommens beträgt. Und im Mai dieses Jahres erhielten die Beschäftigten eine Erfolgsprämie für das Vorjahr in Höhe von 69 Prozent eines Monatsentgelts. Dies sind Leistungen aus dem hauseigenen Sozialpaket.
Unterstützungskasse und Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Ein weiterer Baustein dieses Pakets ist die betriebliche Altersvorsorge als zusätzliche dritte Säule der Altersrente der Stihl-Beschäftigten, die auf die bereits 1939 von Andreas Stihl gegründete Unterstützungskasse zurückgeht. Zum anderen möchte das vor allem für Motorsägen bekannte Unternehmen mit einem noch jungen Angebot seine Angestellte mit Kindern unterstützen. Die Mia Stihl Kindertagesstätte bietet Betreuungsplätze für bis zu 55 Kinder von sechs Monaten bis zu sechs Jahren. Sie wurde vor etwa einem Jahr ins Leben gerufen und benannt nach Mia Stihl, der Ehefrau des Firmengründers Andreas Stihl. Personalvorstand Michael Prochaska erhielt viel positives Feedback dazu: „Den Eltern gefallen an der Kindertagesstätte vor allem unsere pädagogischen Schwerpunkte im Bereich Natur, Kunst, Forschung und Technik.“
Bei einem anderen, rein monetären Bestandteil des Sozialpakets dürften die Beschäftigten den Wachstumskurs von Stihl in den vergangenen Jahren direkt spüren: die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, bei der die Mitarbeitenden Genussrechte in Höhe von bis zu 1.350 Euro erwerben können. Davon zahlt das Unternehmen 900 Euro und verzinst, abhängig vom Unternehmenserfolg, mit bis zu 10 Prozent. „Tatsächlich nutzen das bei uns 78 Prozent der Belegschaft, also drei von vier Mitarbeitenden“, sagt Prochaska, der seit zehn Jahren bei Stihl das Personal- und Rechtsressort leitet. Wer dieses Angebot nicht nutzt, würde ihm zufolge bald in Rente gehen und habe schon gut vorgesorgt oder sei neu im Unternehmen und hat den Stichtag verpasst. „Einen anderen Grund, diese äußerst attraktive Beteiligung nicht zu nutzen, kann ich mir nicht vorstellen.“
Update vom 27. Januar 2022: Stihl hat gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat einen neuen Beschäftigungs- und Standortsicherungsvertrag (BuS-Vertrag) bis zum Jahr 2025 abgeschlossen. Der BuS-Vertrag sei ein deutliches Bekenntnis zu den deutschen Standorten und beinhaltet sowohl eine vierjährige Beschäftigungsgarantie als auch den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Neben der Förderung von Weiterbildung und Höherqualifizierung wird Stihl am Standort Deutschland bis Ende 2025 Investitionen in Höhe von 200 Millionen Euro für Gebäude und Maschinen tätigen.
Gesine Wagner ist hauptverantwortlich für die Themen Arbeitsrecht, Politik und Regulatorik und ist Ansprechpartnerin für alles, was mit HR-Start-ups zu tun hat. Zudem verantwortet sie die Erstellung der zahlreichen Newsletterformate sowie unser CHRO-Panel.