Themenspecial Mai: Der Mindestlohn unter der Lupe

Der Mindestlohn: Über Kontrollen, Anrechenbarkeiten und Ausnahmen
Seit Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Doch so einfach ist es mit dem Basisentgelt nicht. Es gibt viele Branchen und Mitarbeitergruppen, für die diese Lohnuntergrenze nicht gilt. Oder bei ihnen wird die Berechnung des Mindestlohns auf mehrere Bestandteile ausgebreitet. Auch die Frage nach der Anrechnung von Zusatzzahlungen und -leistungen kann nicht mit einem Satz beantwortet werden.
Und was ist eigentlich mit der Kontrolle des Mindestlohns? Wer ist dafür zuständig, in den Betrieben und Konzernen nach dem Rechten zu sehen? Welche Sanktionen müssen Arbeitgeber befürchten, wenn bei einer solchen Kontrolle die Nicht-Einhaltung auffliegt?
In unserem Themenspecial Mindestlohn wollen wir diese komplizierten Fragen beantworten helfen.
› Wenn der Zoll die Einhaltung des Mindestlohns prüft
› Für Praktikanten gelten besondere Ausnahmen
› Zum Start der Gemüse- und Obstsaison: Mindestlohn auch für Erntehelfer & Co.?