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Erfolgsbonus: Stichtagsregelung darf nicht unangemessen benachteiligen

Eine formularmäßige Klausel im Arbeitsvertrag, wonach ein Anspruch auf eine erfolgsabhängige Bonuszahlung nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer am 31. Dezember des jeweiligen Jahres noch im Unternehmen beschäftigt ist, ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2021, Aktenzeichen 9 Sa 19/21). Weiter entschied das LAG, dass ein (nur) anteiliger Anspruch auf den Bonus besteht, wenn ein Mitarbeiter den Betrieb unterjährig verlässt.

Für Standardklauseln gilt AGB-Recht

Das LAG Baden-Württemberg stellte in seinem Urteil klar, dass standardmäßige Klauseln in Arbeitsverträgen nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu bewerten sind. Nach Paragraf 307 BGB sind AGB-Bestimmungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders – in dem Fall den Arbeitnehmer – unangemessen benachteiligen. Eine Vertragsklausel ist unter anderem dann unwirksam, wenn dadurch von einer gesetzlichen Regelung abgewichen wird und die Abweichung mit wesentlichen Grundgedanken dieser Vorschrift nicht zu vereinbaren ist.

Das Gericht verwies auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Sonderzahlungen, die auch eine Gegenleistung für im gesamten Kalenderjahr laufend erbrachte Arbeit darstellt, nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember des betreffenden Jahres abhängig gemacht werden dürfen.

Die Stichtagsklausel stehe im Widerspruch zum Grundgedanken des Paragraf 611a Absatz 2 BGB, indem sie dem Arbeitnehmer bereits erarbeiteten Lohn entzieht. Außerdem verkürze die Klausel in nicht zu rechtfertigender Weise die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers, weil sie, so das LAG, die Ausübung seines Kündigungsrechts unzulässig erschwert.

Im vorliegenden Fall schied der Arbeitnehmer zum 30. September 2019 aus dem Unternehmen aus. Das LAG sprach ihm einen Anspruch auf den Bonus zu, allerdings nur anteilig für die tatsächlichen Beschäftigungsmonate in 2019.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.