In Zeiten des Fachkräftemangels ist klar: Unternehmen müssen über alle Kanäle versuchen, Mitarbeitende zu werben und zu finden. Das war im Jahr 1985 anders. Es gab mehr Arbeitskräfte als benötigt wurden. In der Oktober-Ausgabe der Personalwirtschaft in jenem Jahr kommt daher die Frage auf: „Ist Mitarbeiterwerbung heute von untergeordneter Bedeutung?“
Ein klares Ja oder Nein als Antwort bekommen die Leserinnen und Leser nicht. Es lässt sich aber eine Tendenz erkennen: Von den vier Stufen des Personalbeschaffungsprozesses, die die Personalwirtschaft skizziert – Personalanforderung, Mitarbeiterwerbung, Bewerberauswahl und Einstellung – hat die Bewerberauswahl Mitte der Achtzigerjahre die wichtigste Rolle. Mitarbeiterwerbung ist eher nebensächlich, denn „die Vielzahl eingehender Bewerbungen macht es in der Regel erforderlich, mit immer verfeinerten Auswahlverfahren zu operieren“, heißt es es im Magazin.
Nichtsdestotrotz ist die Empfehlung an HR, klare Jobprofile zu formulieren. Abteilungsleiter sollten nicht mit dem Argument, „zu prüfen, was der Markt hergibt“, vor einer konkreten Festlegung ausweichen. Auch bei Einschaltung des Arbeitsamtes sollte die Meldung nicht nur lauten „Wir suchen einen Werkzeugmacher“. Vielmehr sollten Unternehmen ihre Wünsche an die gesuchte Person wie Alter, Geschlecht, Berufsausbildung und -erfahrung, Branchen- und sonstige Kenntnissen sowie Leistungs- und Führungsverhalten definieren. Einen Vordruck für ein Anforderungsprofil liefert die Personalwirtschaft 1985 mit.
Ob Unternehmen ihre neu rekrutierten Talente gut einarbeiten, untersucht eine Studie. Sie zeigt, wie systematisch Betriebe ihre Führungskräfte einarbeiten und welche Fehler sie dabei machen. Ein Ergebnis: Fast die Hälfte (44,9 Prozent) der Führungskräfte bekommt keine Einarbeitung. Daher lautet ein Tipp der Personalwirtschaft: „Gemeinsam sollten beiderseits bestehende Vorstellungen und Erwartungen offen besprochen werden. Ziele sind nur dann gemeinsam zu erreichen, wenn sie klar und übereinstimmend definiert sind.“ Diesen Ratschlag können wir auch heute noch unterschreiben.
Spannend ist auch der Blick auf einen anderen Kontinent: Asien. „Japanisches Personalmanagement – was können wir lernen?“, fragt die Personalwirtschaft in einer anderen Ausgabe. Auch wenn Japan nicht als Abbild nach Deutschland verlegt werden könne, sollten wir „Teilaspekte einer uns – zwar fremden und wenig verständlichen – jedoch erfolgreichen Wirtschaftsmacht in unsere Überlegungen einbeziehen“. Dazu gehören das Arbeiten in Kleingruppen, das Einbinden der Unternehmensphilosophie in das Tagesgeschehen oder auch die Bonuskomponente bei der Vergütung. Deutsche Unternehmen hätten bisher weitgehend darauf verzichtet, sich von den Asiaten entsprechende Anstöße geben zu lassen. Doch: „Diese Abstinenz können wir uns nicht leisten“, urteilt die Personalwirtschaft.
Stichwort Abstinenz: „Alkohol am Arbeitsplatz“ wird in den Achtzigerjahren heiß diskutiert. Alkoholismus sei ein weit verbreitetes und teures Problem, gegen das von betrieblicher Seite definitiv etwas getan werden müsse, steht folglich in der Mai-Ausgabe. Jeder dritte bis vierte Arbeitsunfall sei alkoholbedingt; die Fehlzeiten von Alkoholikern lägen etwa 16mal höher als im Durchschnitt der Belegschaft. Damit Großbetriebe nicht Alkoholiker so weit abrutschen lassen, bis ihr Verhalten ein Kündigungsverfahren rechtfertigt – was offenbar gängige Praxis war – stellt das Magazin Bausteine für ein wirksames Programm vor und wirbt für Offenheit statt Tabuisierung.
Arbeitsrechtsfrage des Jahres
Interessant ist, dass der Gesetzgeber zu Jahresbeginn 1985 einige arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen korrigiert. Diese hatten Unternehmen die betriebliche Ausbildung erschwert. Ab sofort dürfen Jugendliche Schichtzeiten von bis zu elf Stunden übernehmen, auch in Branchen außerhalb des Gaststättengewerbes. Zudem dürfen sie wieder zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Diese Regelungen bringen für Arbeitgeber erhebliche Vereinfachungen mit sich. Umgekehrt bedeuten sie aber eine Mehrbelastung für die jungen Talente und reduzieren ihren Schutz.
Tools des Jahres
Schon Mitte der Achtziger Jahre erfassen viele Unternehmen die Arbeitszeit, manche sogar „online“. Die Zeiterfassung mittels einem mit Barcode-Lasern arbeitenden Modell kann sogar aktuelle Tarifentwicklungen berücksichtigen, Tagesfehlerprotokolle auswerfen und Kommen- und Gehen-Buchungen auf Plausibilität prüfen. Eine weitere Besonderheit: Es existieren Schnittstellen zu anderen Programmen, etwa zu Lohn– und Gehaltsprogrammen und der Kantinenabrechnung.
Weitere moderne Techniklösungen sollten Personalerinnen und Personalern die Arbeit erleichtern, auch wenn sie aus heutiger Sicht etwas verstaubt anmuten. Dazu gehörte ein neues „Kommunikationssystem“ für Meetings: ein schmaler Wandschrank, der Schreibtafel, Flipchart und Leinwand in einem parat hielt. „Somit ist dem Suchen aller Arbeitsmittel vor einer Besprechung endlich ein Ende gesetzt“, hieß es. Ein Magnetkartenlesegerät sollte Mitte der Achtzigerjahre die Kopierkosten in Unternehmen senken helfen, so dass man „das Kopierwesen und -unwesen sicher in den Griff bekommen“ kann. Dieses Phänomen schien HR viele Jahre lang zu beschäftigen, denn schon 1977 hatte die Personalwirtschaft über die kostspielige Krankheit „Kopitis“ berichtet, was bedeutet, dass zu viel kopiert wird.
Info
Im Jubiläumsjahr der Personalwirtschaft blicken wir jede Woche auf einen Jahrgang des Magazins zurück. Jeden Mittwoch erscheint dazu ein Text auf personalwirtschaft.de.
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Kirstin Gründel beschäftigt sich mit den Themen Compensation & Benefits, Vergütung und betriebliche Altersvorsorge. Zudem kümmert sie sich als Redakteurin um das Magazin "Comp & Ben". Sie ist redaktionelle Ansprechpartnerin für das Praxisforum Total Rewards.

