Familienministerin Karin Prien (CDU) plant offenbar eine weitreichende Reform des Elterngeldes. Einem Medienbericht des Magazins „Politico“ zufolge sieht ein Gesetzentwurf ihres Ministeriums vor, die maximale Bezugsdauer von 14 auf zwölf Monate zu kürzen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bestätigte unserer Redaktion, dass die Informationen des Magazins auf den Referentenentwurf zurückgingen, sich der Entwurf derzeit aber noch in der Ressortabstimmung befindet. Ziel ist es, mehr Anreize für eine „partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit“ zu schaffen. Eine Reform des Elterngeldes würde auch Personalabteilungen direkt betreffen: Sie müssten sich vor allem auf Änderungen in der Personalplanung einstellen.
Gesetzentwurf: Welche Elterngeld-Änderungen sieht das Familienministerium vor?
Mit dem Gesetzentwurf aus dem Familienministerium soll sich nun einiges am Elterngeld ändern. Neben der Kürzung der maximalen Bezugsdauer sollen die Pflichtmonate von zwei auf drei Monate erhöht werden. Sechs weitere Monate können laut Gesetzentwurf zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden. Von dieser Regelung seien Alleinerziehende ausgenommen. Darüber hinaus soll der monatliche Mindestbetrag, den Elterngeld-Bezieherinnen und -Bezieher erhalten können, von 300 auf 330 Euro sowie der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro monatlich erhöht werden.
Kritik: Gleichstellung ohne strukturelle Voraussetzungen
Sandra Runge, selbstständige Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, begrüßt das Ziel der Reform, kritisiert die geplante Umsetzung scharf: Väter früher in die Kinderbetreuung einzubinden, sei grundsätzlich richtig. Die Reform fordere allerdings Gleichstellung ein, ohne die strukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen: Fehlende Kita-Plätze und unflexible Arbeitgeber blieben dabei unberücksichtigt. Hinzu kämen Einkommensverluste durch längere Elternzeiten, denn in vielen Familien verdient ein Elternteil, häufig der Mann, mehr. Wenn sich die Pflichtmonate wie im Gesetzentwurf von zwei auf drei Monate erhöhen, bedeutet dies eine längere Zeit ohne volles Einkommen des besserverdienenden Elternteils. Wer Partnerschaftlichkeit erzwinge, statt sie zu ermöglichen, kürze vor allem auf dem Rücken von Familien.
Welche Elterngeld-Varianten gibt es?
Derzeit gibt es drei Elterngeld-Varianten, die sich kombinieren lassen: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. ElterngeldPlus ermöglicht es, die Zahlungsdauer zu strecken: Eltern erhalten damit monatlich maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, können es aber doppelt so lange beziehen. Der Partnerschaftsbonus belohnt Paare, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten: Reduzieren beide ihren Job auf 24 bis 32 Stunden pro Woche, erhalten sie jeweils bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Was gilt derzeit beim Basiselterngeld?
Die aus dem entsprechenden Gesetzentwurf hervorgehende Änderung betrifft in erster Linie das Basiselterngeld. Dieses kann bisher ab dem Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Um die Leistung zu erhalten, müssen beide Elternteile nach aktueller Regelung jeweils mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen. Der Bezugszeitraum ist in § 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt.
Demnach gilt derzeit: Bezieht ein Elternteil allein Elterngeld, können maximal zwölf Monate beansprucht werden. Zwei zusätzliche Monate, die sogenannten Partnermonate oder Vätermonate, kommen hinzu, wenn sich das Einkommen eines Elternteils für zwei Monate mindert. Gleichzeitig können beide Elternteile nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes für einen Monat nehmen.
Wie hoch ist das Basiselterngeld aktuell?
Die Höhe des Basiselterngeldes richtet sich nach dem individuellen Einkommen des Empfängers und ist rechtlich in § 2 BEEG geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Staat Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens, welches die antragstellende Person vor der Geburt aus ihrer Erwerbstätigkeit erhalten hat, gewährt. Bei Einkommen ab 1.200 Euro netto sind es 65 Prozent des wegfallenden Einkommens. Die Prozentsätze sollen durch die Reform nach aktuellem Stand nicht verändert werden.
Der Mindestbetrag des Elterngeldes liegt derzeit bei 300 Euro, der Höchstbetrag beträgt 1.800 Euro monatlich. Der Mindestbetrag gilt laut Gesetz auch dann, wenn das Elternteil vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erhalten hat.
Vätermonate: Norm statt echter Verantwortung?
Paare können gemeinsam zwei zusätzliche Monate, insgesamt dann 14 Monate, Elternzeit nehmen, wenn ein Elternteil sein Einkommen für zwei Monate mindert. Diese „Vätermonate” sind als Anreiz gedacht. Nur wenn der Partner mindestens zwei Monate lang Elterngeld bezieht, verlängert sich die gemeinsame Bezugsdauer von zwölf auf 14 Monate. Zumindest ist dies bislang so. Dass dieses Modell bislang wenig bewirkt hat, zeigen Daten des Statistischen Bundesamts: Im Jahr 2025 bezogen 1,19 Millionen Frauen gegenüber nur 417.000 Männern Elterngeld. Die Zahl der Väter ging im Vorjahresvergleich sogar um 15.000 zurück.
Diese zusätzlichen Monate sollen nun von zwei auf drei erhöht werden. Nadine Schulz, Expertin und Beraterin für Familienvereinbarkeit , sieht die Erhöhung kritisch. Zahlen von Destatis zeigten, dass Dreiviertel der Väter, die Elternzeit nehmen, die zwei Partnermonate nehmen. Sie würden damit laut Schulz lediglich die Pflichtvorgaben erfüllen, um die volle Elterngeldhöhe auszuschöpfen. Bei drei statt zwei Monaten würde sich die Norm verschieben, aber das Grundmuster bliebe bestehen: Der Vater erfüllt das Minimum, die Mutter übernimmt den Rest. „Echte Verantwortungsübernahme entsteht dadurch noch nicht automatisch“, sagt Schulz.
HR im Zugzwang: Was eine Elterngeld-Reform für Unternehmen bedeutet
Eine Elterngeld-Reform bringt auch Unternehmen in Handlungszwang. Laut Nadine Schulz gingen damit konkrete Maßnahmen einher, die dann umgesetzt werden müssten:
- Rückkehrgespräche sollten nicht erst kurz vor Ende der Elternzeit stattfinden, sondern deutlich früher.
- Flexible Übergangsmodelle wie gestaffelte Teilzeit würden dabei helfen, die oft schwierige Phase zwischen Elterngeld-Ende und Kita-Start zu überbrücken.
- Wer als Arbeitgeber darüber hinaus eigene Betreuungsangebote oder finanzielle Zuschüsse anbietet, habe im Wettbewerb um Fachkräfte die Nase vorn.
Schulz betont darüber hinaus, dass es in Unternehmen auch einen Kulturwandel brauche. Führungskräfte müssten Elternzeit bei Vätern genauso selbstverständlich unterstützen wie bei Müttern. Dafür sei es wichtig, sichtbare männliche Vorbilder und eine familienfreundliche Führungskultur zu fördern, die dazu beitragen, dass Elternzeit auch für Väter zur Normalität wird.
Bezahlte Familienstartzeit: Ein alternativer Hebel in der Elternzeit-Debatte
Während die Reform unter anderem auf mehr Pflichtmonate setzt, plädiert Familienexpertin Nadine Schulz für einen möglichen alternativen Ansatz: eine bezahlte Familienstartzeit direkt nach der Geburt, ein Konzept, das in den vergangenen Jahren vielfach diskutiert wurde. Dabei geht es um eine bezahlte Freistellung des Partners in den ersten Tagen oder Wochen nach der Geburt. Diese wäre unabhängig von der klassischen Elternzeit. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es in Deutschland bislang nicht, wie auch ein Rechtsfall zuletzt deutlich machte. „Die ersten Wochen stellen häufig die Weichen für die spätere Rollenverteilung in der Familie. Wer von Anfang an gemeinsam in die Elternschaft startet, teilt sich Aufgaben später oft selbstverständlicher auf“, erklärt Schulz.
Mara Marx ist Volontärin bei der Personalwirtschaft.

