Die Spitzen von Union und SPD haben am Donnerstagmorgen die langerwarteten Ergebnisse der gestrigen Sitzung des Koalitionsausschuss vorgestellt. Dabei ging es auch um die Themen Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht und Sozialversicherung – allesamt von besonderen Interesse für HR.
Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibung
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in Berlin schärfere Regeln für die Krankschreibung angekündigt. „Wir befinden uns mit den nach Corona exorbitant gewachsenen Krankenständen in den Unternehmen nicht ab. Wir schaffen die telefonische Krankschreibung ab und führen die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag ein“, sagte er nach Angaben der Zeit. Das sei eine harte Entscheidung, „aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten“.
Auf Nachfrage bestätigte der Kanzler auf einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Koalitionausschusses vom Mittwochabend, dass arbeitsvertragliche, tarifvertragliche und Regeln in Betriebsvereinbarungen abweichen könnten. Die „gesetzliche Regelung“ werde künftig aber die Vorlage eines AU „ab dem ersten Tag“ verlangen.
Konkret heißt es in dem Papier mit dem Namen „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ unter Punkt 11: „Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine ‚Termingarantie Fachärzte‘ ein.“
Scharfe Kritik an dem Vorhaben kommt unter anderem vom Hausärzteverbande. Dessen Vorsitzender Markus Blumenthal-Beier sagte nach Angaben des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Auf unsere Praxen kommt damit eine riesige Bürokratiewelle zu, die kaum zu bewältigen sein wird.“ Die Koalition nehme mit den aus seiner Sicht „vollkommen faktenfreien Beschlüssen“ unter anderem „die komplette Überlastung unserer Praxen billigend in Kauf“.
Sachgrundlose Befristungen
Um Impulse für mehr Beschäftigung zu liefern, sollen bestimmte arbeitsrechtliche Vorgaben gelockert werden. So es künftig möglich sein, sachgrundlose Befristungen von bis zu 48 Monaten zu vereinbaren. Bislang ist das längstens für zwei Jahre möglich. Das stärke vor allem junge Unternehmen, „die in neue Innovationen auch investieren“ und „dafür das Personal benötigen“.
Im Ergebnispapier steht zu diesem Thema: „Für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung möglich. Diesbezüglich wird auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich sein.“
Das Gesetz soll nach Angaben von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) Bas eine „Sunset“-Klausel enthalten und Ende 2030 auslaufen.
Holger Schäfer, Arbeitsmarktökonom beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft, schreibt dazu auf Linkedin, die Bundesregierung mache damit „einen nicht unwesentlichen Schritt für mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt“.
Abfindungen
Arbeitsverhältnisse von Hochverdienern sollen ab 2027 leichter „mit Abfindungsoption“ aufgelöst werden können. Das soll für Einkommen gelten, die „oberhalb“ eines Wertes des 1,75-Fachen der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegen. Das entspräche einem Bruttoeinkommen von knapp 180.000 Euro im Jahr.
Zudem sollen Abfindungen steuerlich begünstigt werden – und zwar „umso größer, je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird“. Konkrete Zahlen nennt das Dokument nicht
Arbeitsmarktintegration
Bundesarbeitsministerin Bas hat zudem Unterstützung für junge Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss angekündigt. „Wir wollen für sie Programme entwickeln, dass sie neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen“, sagte Bas laut Zeit. „Wir können es uns nicht erlauben, dass wir 2,8 Millionen Jugendliche haben, die ohne Qualifizierung und Ausbildung sind und keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden.“
Reservisten
Schon am Mittwoch wurde der von Verteidigungsminister Pistorius vorgelegte Entwurf für das Reserveverstärkungsgesetz vom Kabinett gebilligt. Es sieht vor, dass für die Aufstockung der Anzahl von Reservisten und Reservistinnen für die Bundeswehr die sogenannte doppelte Freiwilligkeit abgeschafft wird. Bislang konnten sowohl die Reservistinnen und Reservisten als auch ihre Arbeitgeber ablehnen, wenn die Einladung zur Übung von der Bundeswehr kam. Künftig sollen laut Gesetzentwurf Übungen verpflichtend sein. Das heißt: Die Unternehmen müssen Einsätze ihrer Beschäftigten in der Regel akzeptieren.
Sonn- und Feiertagszuschläge
Laut Punkt 4 des Ergebnispapiers werden die Obergrenzen für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag „nach § 3b EStG bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro zum 01.01.2027 erhöht“. Zudem werde „der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrages vollständig beitragsfrei gestellt“.
