Exklusiv: Mehr Gehaltsangaben in Stellenanzeigen 

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Wer sich bewirbt und wissen will, wie hoch das Gehalt für eine ausgeschriebene Stelle ist, erfährt das zwar meist noch immer nicht direkt in der jeweiligen Stellenanzeige. Allerdings ändert sich das offenbar gerade: Denn im ersten Halbjahr 2026 enthielten immerhin 24,1 Prozent aller ausgeschriebenen Positionen eine Gehaltsangabe, der erste spürbare Anstieg seit Jahren. 2024 und 2025 lag der Anteil konstant bei 22,6 Prozent. Das zeigt eine Auswertung des Marktforschungsunternehmens Index. Die Zahlen liegen der Personalwirtschaft exklusiv vor.

Bemerkenswert ist der Anstieg vor allem deshalb, weil der Stellenmarkt gleichzeitig schrumpft. So sank die Zahl der ausgeschriebenen Positionen von 6,67 Millionen im ersten Halbjahr 2024 über 6,14 im ersten Halbjahr 2025 auf nunmehr 5,87 Millionen.

Dennoch legt der Anteil der Stellenanzeigen mit Gehaltsangabe zu, zugleich wächst die Zahl der Unternehmen, die Gehälter nennen, um 13,4 Prozent auf 148.758. Obwohl Arbeitgeber derzeit weniger um Bewerbende konkurrieren müssen, setzen augenscheinlich mehr Unternehmen auf Transparenz. 

EU-Richtlinie entfaltet bereits Wirkung 

Auslöser ist eine Regelung, die in Deutschland zumeist noch gar nicht direkt gilt: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Frist ist verstrichen, ein Umsetzungsgesetz fehlt bislang. Das Bundesfamilienministerium peilt Anfang 2027 an, einzelne Berichtspflichten sollen sogar erst 2028 greifen. 

Zwar verpflichtet die Richtlinie Arbeitgeber nicht ausdrücklich dazu, das Gehalt bereits in der Stellenanzeige zu nennen. Sie verlangt jedoch, dass Bewerbende das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne möglichst früh, spätestens vor dem Vorstellungsgespräch, erfahren. Für viele Unternehmen ist die Stellenanzeige der einfachste Weg, diese Vorgabe zu erfüllen. 

Dass der Anteil der Gehaltsangaben gerade jetzt steigt, spricht für einen Ankündigungseffekt. Denn ganz folgenlos bleibt die versäumte Umsetzung nicht: Seit dem 8. Juni 2026 müssen Gerichte bestehendes Recht im Licht der Richtlinie auslegen. Zudem gilt der Grundsatz gleichen Entgelts aus Artikel 157 des EU-Vertrags unmittelbar.  

Führungskräfte holen bei der Transparenz auf 

Am deutlichsten verändert sich die Transparenz laut den Index-Zahlen auf den oberen Hierarchieebenen, also dort, wo Gehälter bislang besonders selten offengelegt wurden. Bei Bereichs- und Hauptabteilungsleitern stieg der Anteil der Stellenanzeigen mit Gehaltsangabe von 5,7 auf 11,3 Prozent. Bei Vorständen und Geschäftsführern kletterte er von 7,8 auf 12,4 Prozent, bei Abteilungs- und Gruppenleitern von 13,1 auf 17,4 Prozent. 

Trotz dieser Zuwächse bleibt das Niveau niedrig. Während bei ungelernten Tätigkeiten längst mehr als ein Drittel der Stellenanzeigen ein Gehalt nennt, wird auf den obersten Führungsebenen häufig weiterhin darauf verzichtet. 

Gesundheitsberufe legen zu, Vertrieb verliert 

Auch zwischen den Berufsgruppen zeigen sich deutliche Unterschiede. Den größten Zuwachs verzeichnen Gesundheit, Medizin und Soziales mit einem Anstieg von 22,2 auf 27,8 Prozent. Es folgen Rechts- und Steuerwesen mit 16,3 auf 20,9 Prozent sowie Organisation und Projektmanagement mit 11,2 auf 15,4 Prozent. Gegen den allgemeinen Trend entwickelt sich dagegen der Vertrieb. Hier sank der Anteil der Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben von 23,3 auf 19,7 Prozent. 

Regional liegt Nordrhein-Westfalen mit 27,6 Prozent an der Spitze. Den stärksten Zuwachs verzeichnen Berlin und Baden-Württemberg. Schlusslicht ist das Saarland mit 18,8 Prozent. 

Auch zwischen den Branchen gibt es deutliche Unterschiede. Besonders stark legt die öffentliche Verwaltung zu. Dort steigt der Anteil der Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben um 5,4 Punkte. Das passt zum rechtlichen Rahmen, da die Richtlinie für öffentliche Arbeitgeber unmittelbar gilt. Den höchsten Anteil weist allerdings die Sammelbranche der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen auf, die laut Index überwiegend aus Personaldienstleistern besteht. Dort enthalten rund 40 Prozent der Stellenanzeigen bereits eine Gehaltsangabe. 

Ausgerechnet HR bleibt unter dem Durchschnitt 

Weniger überzeugend fällt das Bild hingegen im Personalwesen aus. Ausgerechnet die Branche, die künftig Entgelttransparenz in vielen Unternehmen organisieren und begleiten soll, nennt bei ihren eigenen Stellenangeboten unterdurchschnittlich häufig Gehälter. 

Lediglich 17,4 Prozent der HR-Stellenanzeigen enthalten eine Gehaltsangabe; das sind – 6,7 Punkte weniger als der Gesamtdurchschnitt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser Wert kaum verändert. Damit stellt sich auch eine Glaubwürdigkeitsfrage: Wer mehr Transparenz von anderen fordert, sollte sie im eigenen Recruiting ebenfalls vorleben. 

Umsetzung lässt auf sich warten 

Bis das deutsche Umsetzungsgesetz in Kraft tritt, dürfte nach Einschätzung von Fachleuten eine Zeit vergehen vergehen. Die Entwicklung auf dem Stellenmarkt zeigt jedoch, dass viele Arbeitgeber ihre Gehaltstransparenz bereits erhöhen. Ob sich dieser Trend bis zur gesetzlichen Umsetzung fortsetzt, werden die kommenden Monate zeigen. 

Info

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Bewerbenden vor dem Vorstellungsgespräch das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne mitzuteilen. Die Angabe direkt in der Stellenanzeige ist zwar nicht vorgeschrieben, aber der einfachste Weg, diese Pflicht zu erfüllen. Fragen nach dem bisherigen Verdienst sind künftig unzulässig. Auskunfts- und Transparenzpflichten gelten für alle Arbeitgeber unabhängig von der Unternehmensgröße. Berichtspflichten zum Gender Pay Gap greifen ab 100 Beschäftigten. Die Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026. Deutschland hat sie verpasst, das Umsetzungsgesetz wird Anfang 2027 erwartet. Seit dem 8. Juni 2026 müssen Gerichte bestehendes Recht bereits richtlinienkonform auslegen. 

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft. Foto: FBM

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft.